
[ad_1]
Darmstädter Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung in der Abfallwirtschaft
Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.
Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalen Aufenthalts. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn oder Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen und Unterlagen eingeleitet.
Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Hauptzollamt Darmstadt
Auch im Bezirk des Hauptzollamts Darmstadt überprüften 70 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Regierungspräsidium und der Polizei die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln.
Insgesamt wurden 146 Arbeitnehmer und 61 Arbeitgeber kontrolliert. Dabei ergaben sich 14 Sachverhalte, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Davon gibt es in acht Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltungen (darunter in zwei Fällen den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit), einen Fall von möglichem Leistungsmissbrauch sowie in einem Fall Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns und in vier Fällen Hinweise für sonstige Verstöße.
Bereits vor Ort wurden drei Ermittlungsverfahren eingeleitet, in den anderen Fällen dauern die Ermittlungen noch an.
Im Rahmen der Kontrolle wies sich ein Arbeitnehmer mit einem ukrainischen Pass aus, ohne dass eine entsprechende Arbeitsgenehmigung vorlag. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und der Fall wurde an die Ausländerbehörde übergeben. Diese hat im Nachgang eine Ausweisungsverfügung erlassen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016