Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt 215.000 Euro hinterzogene Sozialabgaben auf
Der Inhaber eines Dienstleistungsbetriebs aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat der 31-jährige Firmeninhaber über mehr als zwei Jahre hinweg seine Arbeitnehmer nicht oder nicht unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet, um somit Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in nicht unerheblichem Umfang einsparen zu können.
Der Steuerschaden sowie der Schaden für die Sozialkassen betragen insgesamt fast 215.000 Euro.
Die nicht gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom dem 31-Jährigen nun nachgefordert. Die Freiheitsstrafe des bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen Verurteilten wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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