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Mehrere Arbeitskräfte ohne Ausweispapiere angetroffen
Bei einer verdachtslosen Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft hat das Hauptzollamt Münster am 1. Dezember 2020 einen Fleischzerlegebetrieb im Münsterland kontrolliert. Dabei wurden mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausweisdokumente angetroffen. Die drei Vertreter der Bezirksregierung Münster, die die Prüfung begleiteten, konnten zahlreiche Verstöße im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes feststellen.
Die 16 Zöllnerinnen und Zöllner vom Standort Gronau des Hauptzollamts Münster befragten insgesamt 51 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte, unter anderem nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, und die Kontrolle der Ausweispapiere standen dabei im Vordergrund. Insgesamt wurden am Kontrolltag die Geschäftsunterlagen von vier Unternehmen geprüft, weitere Prüfungen sind möglich.
Die zahlreich festgestellten Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht gingen auch darauf zurück, dass es mindestens ein Unternehmen unterlassen hatte, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu belehren. In der Fleischbranche müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit zwingend mit einem amtlichen Dokument ausweisen können. Darüber hinaus gab es aus Sicht des Zolls vor Ort keine Beanstandungen.
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