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Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Bei der Zollkontrolle eines polnischen Pkws am 5. Januar 2021 auf der Autobahn 12, Fahrtrichtung Berlin stellten die Beamten einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) insgesamt 97.515 Euro und 700 Złoty fest.
Der Fahrer des Pkws trug 700 Złoty und 15.000 Euro in der Jacke und der Hosentasche bei sich, weiteres Bargeld war unter dem Fahrersitz versteckt. Eine Anmeldung des Bargelds in korrekter Höhe erfolgte auf Nachfrage nicht. Auch konnte der Fahrer keine Belege vorlegen, die die Herkunft des Geldes belegen konnten.
Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands auch innerhalb der Mitgliedstaaten der EU. Mitgeführte Bargeldmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr müssen auf Befragen angezeigt und die Herkunft dargelegt werden. Eine Nichtanzeige hat eine Ordnungswidrigkeit zur Folge, welche mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.
Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass größere illegale Geldströme verhindert und dadurch Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität bekämpft werden.
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