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Der Main-Tauber-Kreis setzt eine Windelkonzeption um. Haushalte mit Babys bis zum zweiten Geburtstag sowie mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen erhalten pro Monat kostenlos einen Müllsack. Darüber informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis. Der Kreistag hat dieses Konzept, für das sich seit vielen Jahren auch der Seniorenbeirat der Stadt Wertheim eingesetzt hat, im Dezember beschlossen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Müllsäcke ist, dass der Hauptwohnsitz der Kleinkindfamilie oder der Pflegebedürftigen im Main-Tauber-Kreis liegt. Zusätzlich muss der Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises bestehen, also die jährliche Müllgebühr bezahlt werden.
Wie erhalte ich die Windelsäcke?
Um die Windelsäcke zu erhalten, muss ein entsprechendes Formular beim Bürger-Service-Zentrum, www.wertheim.de/buerger-service-zentrum, der Stadt Wertheim vorgelegt werden. Die Antragssteller müssen folgende Nachweise beifügen: bei Wickelkindern eine Kopie der Geburtsurkunde, bei den Pflegebedürftigen ein aktuelles ärztliches Attest, das die Inkontinenz bestätigt. Das Formular gibt es beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-4002, E-Mail abfallwirt-schaftsbetrieb@main-tauber-kreis.de, sowie im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/windelkonzeption.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Antragsteller die Windelsäcke für das laufende Jahr. Die Säcke müssen sie beim Bürger-Service-Zentrum abholen, eine Zusendung ist nicht möglich. Die Ausgabe erfolgt – solange das Rathaus wegen Corona geschlossen ist – nach individueller Absprache. Die Antragsteller vereinbaren einen Termin und erhalten die Müllsäcke durch das Fenster im Rathausinnenhof. Das Bürger-Service-Zentrum plant außerdem, die Müllsäcke zukünftig zusätzlich über die Ortsverwaltungen auszugeben.
Wie viele Säcke kann ich maximal erhalten?
Der Landkreis stellt bei Babys bis zwei Jahren einen Sack pro Monat ab der Antragsstellung zur Verfügung, also über den gesamten Zeitraum insgesamt maximal 24 Säcke. Der Antrag muss für jedes Jahr neu gestellt werden. Für pflegebedürftige inkontinente Personen, die zuhause gepflegt werden, gibt es maximal zwölf Säcke pro Jahr, also ab Beantragung einen Sack pro Monat.
Wegen des Lockdowns und der Schließung der Rathäuser seit Beginn des Jahres wird bei Antragstellung bis einschließlich Februar rückwirkend auch für den Januar ein kostenloser Windelsack ausgegeben.
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Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016