Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 7 Coronavirus-Infektionen – Keine nächtliche Ausgangssperre – 7-Tage-Inzidenz 63,4 – Stand 11.02.2021

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Ban Corona Coronavirus Virus  - geralt / Pixabay
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Sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion – Vorerst keine nächtliche Ausgangssperre – Weiter Kontaktbeschränkungen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 11. Februar, sieben neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld und Niederstetten. Es handelt sich in mindestens zwei Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3068.

20 weitere Personen genesen

Mittlerweile sind 20 weitere und damit insgesamt 2849 Personen wieder genesen. Derzeit sind 161 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 8, Bad Mergentheim: 11 (+3), Boxberg: 7 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 17 (+1), Großrinderfeld: 4 (+1), Grünsfeld: 2, Igersheim: 62, Königheim: 1, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 8, Niederstetten: 2 (+1), Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 7, Werbach: 0, Wertheim: 23 und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 63,4

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Donnerstag, 11. Februar, bei 63,4. Eine Woche zuvor, am Donnerstag, 4. Februar, lag er bei 55,1. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (4. bis 10. Februar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Landrat versichert Angehörigen sein tiefes Mitgefühl

Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag, 11. Februar, einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 85 Jahren, der in einem Pflegeheim lebte. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 58 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 38 im Jahr 2021. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 11. Februar, 14.00 Uhr)

Entscheidung kann sich bei zunehmendem Infektionsgeschehen jederzeit ändern

Im Main-Tauber-Kreis besteht ab sofort keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Das Kreis-Gesundheitsamt sieht aktuell noch davon ab, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die lokale Ausgangssperren im Main-Tauber-Kreis festlegen würde. „Diese Einschätzung kann sich bei einer erneuten Zunahme des Infektionsgeschehens aber jeden Tag ändern. Wir bereiten vorsorglich eine Allgemeinverfügung vor, die bei Bedarf jederzeit kurzfristig in Kraft gesetzt werden kann“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 5. Februar. Der VGH hat erklärt, dass aufgrund der positiven Entwicklung der Infektionszahlen in zahlreichen Stadt- und Landkreisen eine landesweite Ausgangsbeschränkung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Vielmehr müsse das lokale Infektionsgeschehen vor Ort berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, dass eine solche Änderung der Regelungen bereits vor der Entscheidung des Gerichts ohnehin in Vorbereitung war. Somit hat das Land nun eine weitere Änderung der Corona-Verordnung notverkündet und die bislang landesweit gültigen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Damit wurde die Entscheidung des VGH umgesetzt.

Stattdessen hat das Sozialministerium die Gesundheitsämter gebeten, unter bestimmten Voraussetzungen per Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr des Folgetages für den jeweiligen Stadt- oder Landkreis umzusetzen. Diese Regelung soll aber nur unter bestimmten Voraussetzungen getroffen werden. Diese sind erfüllt, wenn in dem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge überschritten ist, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen – ohne klar nachvollziehbare Infektionscluster – vorliegt und wenn auch trotz aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

„Für den Main-Tauber-Kreis hat das Gesundheitsamt nach intensiver Prüfung und Abstimmung mit dem Arbeitsstab Corona entschieden, derzeit noch keine solche Allgemeinverfügung zu erlassen“, erklärt Landrat Reinhard Frank. Er weist darauf hin, dass jedoch abgesehen von den Ausgangsbeschränkungen sämtliche Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsgeschehens bestehen bleiben, insbesondere die Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen und im privaten Raum darf zu den Mitgliedern des eigenen Haushaltes auch weiterhin maximal eine Person hinzukommen.

„Zweitens sind die Fallzahlen zwar weiterhin dynamisch, aber insgesamt leicht rückläufig. Die Sieben-Tage-Inzidenz könnte den Wert von 50 bereits in Kürze unterschreiten“, erläutert der Landrat. Drittens habe der VGH entschieden, dass Ausgangsbeschränkungen – auch auf lokaler Ebene – nur die Ultima Ratio sein dürfen, wenn alle anderen denkbaren Maßnahmen nicht geeignet sind, die Inzidenzwerte weiter zu senken. Allerdings sind aus Sicht der Landkreisverwaltung die weiter bestehenden Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt noch ausreichend. „Vor diesem Hintergrund ist unsere Entscheidung zu verstehen, dass eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer nächtlichen Ausgangssperre aktuell nicht verhältnismäßig wäre und deshalb darauf verzichtet werden muss.“

Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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