[ad_1]
Für die Mitglieder des Corona-Lenkungsstabs der Stadt Wertheim wird die bevorstehende Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen zum „Lackmustest“ für die Strategie der Pandemiebekämpfung. Die Kitas kehren ab Montag, 22. Februar, zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. An den Grundschulen soll es einen Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche im Präsenz- und zwei im Fernunterricht geben. Auch die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen sollen wechselnd Präsenz- und Fernunterricht erhalten.
Bürgermeister Wolfgang Stein verhehlte nicht, dass ihm diese Lösung ein „Grummeln im Bauch“ verursacht. „Hoffentlich fällt uns das nicht auf die Füße“, sagte er. Zwar ist die 7-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis inzwischen auf einen Wert von knapp über 40 gesunken und bundesweit ist die Zahl der Infizierten weiter rückläufig, so Stein. Die Zahl der Menschen in Wertheim, die quarantänepflichtig sind, beträgt laut Ordnungsamtsleiter Volker Mohr derzeit 36. Vor einer Woche lag sie bei 57. „Die Anstrengungen lohnen sich also“, waren er und der Bürgermeister sich einig. „Hoffentlich funken uns nicht die Mutationen dazwischen.“
Teststrategie in Kitas
Die Landesregierung hat in diesen Tagen eine erweiterte Teststrategie für Kindertagesstätten und Schulen verkündet. Das Personal dort kann sich demnach bis zu den Osterferien zweimal in der Woche anlasslos testen lassen. „Wir haben das Angebot aufgenommen“, informierte Fachbereich Helmut Wießner. Die Testungen sollen in den jeweiligen Kindertagesstätten durch entsprechend geschultes Personal vorgenommen werden. Das erscheine einfacher und unkomplizierter als, wie vom Land vorgesehen, beispielsweise in Apotheken, so Wießner. In den Schulen sind die jeweiligen Leitungen für den organisatorischen Ablauf zuständig.
Schutzvorschriften in Wahllokalen
Kurz vor der Landtagswahl am 14. März hat die Landesregierung jetzt auch entsprechende Regelungen in die Corona-Verordnung aufgenommen. „Unsere vorgesehenen Hygiene-Vorschriften stimmen damit überein“, informierte der Fachbereichsleiter. Nach den Bestimmungen müssen Wähler und Wahlhelfer im Wahllokal eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Die Abstandsbestimmungen sind in den Wahllokalen ebenfalls zu beachten.
Keine Sondernutzungsgebühren
Wie schon 2020 erhebt die Stadt Wertheim auch in diesem Jahr keine Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Handel und Gastronomie. Für verschiedenste Veranstaltungen und Feste mit Bewirtung, die in der großen Mehrheit von den Vereinen organisiert werden, müssen sogenannte gebührenpflichtige Gestattungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Auch auf die Erhebung dieser Gebühren wird erneut verzichtet. Hinweis: Die Anträge müssen in jedem Fall trotzdem gestellt werden, um die Veranstaltungen genehmigen zu können.
Weitere Informationen zur Corona-Pandemie stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016