Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 29 Coronavirus-Infektionen – Bei Inzidenz über 100 droht Notbremsung – Inzidenz 71,0 – Stand 12.03.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 12. März, 14.30 Uhr)

29 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 12. März) – Bei Inzidenz über 100 droht Notbremsung

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 12. März, 29 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 23 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Alle Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3392.

3184 Personen wieder genesen

Mittlerweile sind 14 weitere und damit insgesamt 3184 Personen wieder genesen. Derzeit sind 134 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 16 (+8), Boxberg: 4 (+3), Creglingen: 20 (+7), Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 0, Igersheim: 10 (+2), Königheim: 0, Külsheim: 1 (+1), Lauda-Königshofen: 12, Niederstetten: 15 (+3), Tauberbischofsheim: 7 (+1), Weikersheim: 16, Werbach: 0, Wertheim: 28 (+4) und Wittighausen: 0.

Vier weitere Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei vier weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen, in allen Fällen die britische Variante (B.1.1.7). Damit wurde nunmehr bei insgesamt 62 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt. Es erfolgte, soweit notwendig, eine Verlängerung der Quarantänezeit. Dies betrifft auch etwaige Kontaktpersonen und deren Haushaltsangehörige.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 71,0

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag, 12. März, bei 71,0. Eine Woche zuvor, am Freitag, 5. März, betrug der Wert 57,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (5. bis 11. März) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 12. März, 14.30 Uhr)

Bei Inzidenzwert über 100 treten schärfere Regeln in Kraft

Nachdem bereits am Donnerstag 24 neue Infektionsfälle festgestellt wurden, weist Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona nochmals auf die neue Beschlusslage in Bund und Ländern hin. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis gelten seit Montag, 8. März, grundlegende Lockerungen. So dürfen sich wieder fünf Erwachsene aus maximal zwei Haushalten zuzüglich ihrer Kinder bis 14 Jahren treffen. Der Einzelhandel darf nach vorheriger Terminvereinbarung Kunden in seinen Geschäften empfangen („Click and Meet“). Bei Inzidenzwerten unter 50 bzw. unter 35 sind zwar noch stärkere Lockerungen möglich, vor allem aber tritt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 eine „Notbremse“ in Kraft. Dann gelten wieder die strengen Regeln, die bis zum 7. März beachtet werden mussten.

„Das Gesundheitsamt muss die Notbremse bereits dann ziehen, wenn der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Damit soll die weitere Verbreitung des Virus dann gestoppt werden. Dagegen muss der Wert fünf Tage in Folge unter 100 liegen, damit die vorherigen Lockerungen wieder in Kraft gesetzt werden können“, erläutert Schauder.

„Die aktuellen Infektionszahlen machen deutlich, dass wir uns weiterhin in einer sehr dynamischen Lage befinden und die Entwicklung genau beobachten müssen. Natürlich können wir nicht exakt abschätzen, wohin die Reise geht, aber allein das wieder sehr hohe Niveau an notwendigen Quarantäne-Anordnungen und PCR-Testungen stimmt bedenklich“, sagt Schauder weiter.

Wie Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug ergänzt, dürfe nicht vergessen werde, dass der Lockdown immer noch gelte und auch notwendig sei, insbesondere hinsichtlich der weiter strengen Kontaktbeschränkungen. Die Corona-Regeln – Abstand halten, auf Hygiene achten und im Alltag Maske tragen – müssten jederzeit beachtet werden. So könne jede und jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der Inzidenzwert nicht weiter steigt, insbesondere nicht über die Marke von 100.

Eine „Notbremsung“ bedeutet konkret, dass das Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises durch öffentliche Bekanntmachung wieder erweiterte Kontaktbeschränkungen anordnen muss. Ein Haushalt darf sich dann wieder nur mit einer weiteren Person treffen, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Ebenso darf der Einzelhandel im Falle einer Notbremsung kein „Click & Meet“ mehr anbieten, sondern wieder nur Abhol- und Lieferdienste. Darüber hinaus würden Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) wiederum geschlossen. Ausgenommen wären nur medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Auch Museen, Galerien, und Tierparks würden erneut geschlossen. Ebenso müssten Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport wieder geschlossen werden. Lediglich weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürften auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen dürfen jedoch nicht genutzt werden.

Wenn bei Berücksichtigung aller anderen getroffenen Schutzmaßnahmen darüber hinaus eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus bestehen sollte, müsste wieder eine nächtliche Ausgangssperre angeordnet werden, dann in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

Quelle Rki/Arcgis: 

Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 22 Coronavirus-Infektionen – 4 Todesfälle – Inzidenz 64,2 – Stand 12.03.2021

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