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19.000 Euro Sozialversicherungsschaden
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Angestellten eines Handwerksbetriebs über einen Zeitraum von drei Jahren den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von ihrem Arbeitgeber nicht erhielten. Insgesamt wurden Löhne in Höhe von über 8.000 Euro nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
Außerdem stellte sich bei den weiteren Ermittlungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit heraus, dass es der Firmeninhaber über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 83 Fällen unterließ, die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten rechtzeitig und vollständig zu entrichten. Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 19.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte ein Teilgeständnis ablegte und bereits ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro aufgrund des Mindestlohnverstoßes akzeptierte hatte.
Zusätzlich muss der Unternehmer die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.
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