
25 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 7. April) – Keine Verstärkerfahrten nach den Osterferien
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 7. April, 25 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von neun Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 15 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. 23 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, zwei Personen werden stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4137.
Neun weitere Personen genesen
Inzwischen sind neun weitere und damit insgesamt 3672 Personen wieder genesen. Damit sind derzeit 385 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 18 (+2), Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 65 (+3), Boxberg: 31 (+2), Creglingen: 13, Freudenberg: 5, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 62 (+4), Igersheim: 7, Königheim: 7, Külsheim: 4, Lauda-Königshofen: 48 (+1), Niederstetten: 14, Tauberbischofsheim: 29 (+2), Weikersheim: 19, Werbach: 8 (+1), Wertheim: 35 (+9) und Wittighausen: 13 (+1).
Zwölf weitere Fälle von Virus-Mutation nachgewiesen
Bei zwölf weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Damit wurde nunmehr bei insgesamt 331 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt.
Werkstätten Alois Eckert wieder in Betrieb
Die Werkstätten Alois Eckert in Gerlachsheim konnten ihren Betrieb wieder aufnehmen. Es handelt sich um eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Sie war zuvor von Infektionsfällen betroffen.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 105,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch, 7. April, gemäß der Berechnung des Gesundheitsamtes Main-Tauber-Kreis bei 105,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (1. bis 7. April) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 31. März, lag der Wert bei 166,2. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wert, den das Landesgesundheitsamt (LGA) in seinem täglichen Lagebericht unter www.gesundheitsamt-bw.de veröffentlicht.
Nach den Osterferien gilt zunächst regulärer Fahrplan für Schultage
Im Schülerverkehr im Main-Tauber-Kreis werden nach den Osterferien zunächst keine Verstärkerfahrten eingesetzt, weil der Präsenzunterricht nur sehr eingeschränkt stattfindet und somit nur wenige Schülerinnen und Schüler mit den Linienbussen zur Schule fahren werden. Es gilt dann der reguläre Fahrplan für Schultage, damit die Schüler und Schülerinnen zur Notbetreuung und zum Präsenzunterricht für Abschlussklassen fahren können. „Sobald der Schulbetrieb wieder mit umfassendem Präsenzunterricht stattfindet, werden auf den stark in Anspruch genommenen Linien erneut Verstärkerfahrten eingesetzt werden“, erklärt ÖPNV-Dezernentin Ursula Mühleck vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
In der Zeit vom 15. März bis zum Beginn der Osterferien hat ein umfassender Schulbetrieb mit Präsenzunterricht stattgefunden. Daher hatte der Main-Tauber-Kreis für die Linienbusse Verstärkerfahrten in Auftrag gegeben, um die Kapazitäten zu erweitern sowie das Schüleraufkommen zu entzerren. Diese Busse ergänzten den geltenden Regelfahrplan.
Wie das Kultusministerium inzwischen mitgeteilt hat, findet jedoch zunächst in der Woche von Montag, 12., bis Freitag, 16. April, kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht statt. Ab Montag, 19. April, sollen alle Klassenstufen in den Wechselbetrieb übergehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Weiterhin soll für alle Schularten gelten, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht aber im Fernunterricht erfüllen.
Ausnahmen von der Regelung für den Fernunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien für die Prüfungsklassen sowie für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Für die Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Die Abschlussklassen bleiben also in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht, wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können.
Aufgrund der besonderen Situation bleiben die SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung, die Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und andere SBBZ mit den genannten Bildungsgängen geöffnet. Sie können den Schulbetrieb unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen und Unterricht im Wechselbetrieb anbieten, wenn dies zur Wahrung des Mindestabstandes geboten ist.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
Quelle Rki/Arcgis: