Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Karlsruhe kontrolliert Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe

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Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierten 85 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe am 16. April 2021 insgesamt neun Baustellen im Landkreis Karlsruhe, Rastatt, Heidelberg und Ludwigshafen. Die Beamten prüften 57 Arbeitgeber der Baubranche und befragten 267 Arbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Die bisherige Karlsruher Bilanz:

  • Vier Arbeitnehmer, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielten, wurden bei der Arbeit angetroffen. Es wurden vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte.
  • In zehn Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen (Beitragsvorenthaltung).
  • In 14 Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.
  • Bei 27 Sachverhalten sind weitere Prüfungen erforderlich.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Die Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. Bei den geprüften Baustellen ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle : Zoll.de

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