Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Baustellen rund um Darmstadt

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Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

Bei mehreren Überprüfungen am 16. April 2021 kontrollierten 48 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Darmstadt 15 Arbeitgeber der Baubranche und die auf deren Baustellen tätigen Arbeitnehmenden.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Während der Kontrollen wurden die angetroffenen Arbeitnehmer der Firmen befragt. Dabei ergaben sich in insgesamt 44 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße.

Auf einem Bauvorhaben in Wiesbaden wurden zwei serbische Arbeitnehmer einer in Polen ansässigen Firma festgenommen, da sie nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel für die Beschäftigung verfügten. Beide Festgenommenen übten zusammen mit vier anderen Beschäftigten einer polnischen Firma Fassadenarbeiten aus. Gegen die beiden Arbeitnehmer und den verantwortlichen Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auf einer Baustelle in Heppenheim wurde ein weiterer serbischer Staatsbürger angetroffen und vorläufig festgenommen. Auch hier wurden Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle : Zoll.de

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