16 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 30. April) – Inzidenz am zweiten Werktag in Folge unter 100
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 30. April, insgesamt 16 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die von den neuen Infektionsfällen betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden. Es handelt sich in mindestens 14 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. 15 neue Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4732.
31 weitere Personen genesen
Inzwischen sind 31 weitere und damit insgesamt 4324 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 323 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 5 (+2), Bad Mergentheim: 79 (+7), Boxberg: 21, Creglingen: 8, Freudenberg: 16 (+2), Großrinderfeld: 6 (+1), Grünsfeld: 11, Igersheim: 3, Königheim: 3, Külsheim: 27, Lauda-Königshofen: 29 (+1), Niederstetten: 13, Tauberbischofsheim: 24 (+1), Weikersheim: 5 (+1), Werbach: 1, Wertheim: 68 (+1) und Wittighausen: 2.
20 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei 20 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 808 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag bei 86,9
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Donnerstag, 29. April, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 86,9 und damit den zweiten Werktag in Folge unter dem Wert von 100. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (23. bis 29. April) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Donnerstag, 22. April, lag der Wert bei 123,9. Der aktuelle Wert für Freitag, 30. April, kann ab dem frühen Samstagmorgen im Dashboard des RKI unter https://corona.rki.de abgerufen werden.
Erst wenn der Wert fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, entfallen die schärferen Regelungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag. Da der 1. Mai ein Feiertag ist, können die Regelungen der Bundesnotbremse im Main-Tauber-Kreis somit frühestens am Donnerstag, 6. Mai, wegfallen. Steigt die Inzidenz in der Zwischenzeit nur einen Werktag lang über 100, endet die Zählung der erforderlichen fünf Werktage. Sie beginnt dann wieder von vorne, sobald der Wert erneut an einem Werktag unter die Schwelle von 100 sinkt.
Zudem werden vor einer Aufhebung der Bundesnotbremse nicht die ursprünglich gemeldeten, sondern die vom RKI fortlaufend korrigierten Inzidenzwerte betrachtet. Das RKI zieht nämlich für die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz nicht den Tag heran, an dem ein Fall durch ein Gesundheitsamt den übergeordneten Behörden übermittelt wird, sondern das ursprüngliche Meldedatum eines Falles. Das betrifft zum Beispiel Fälle, die am späten Abend bei einem Gesundheitsamt bekannt werden und deshalb nicht mehr am gleichen Tag an die übergeordneten Behörden Landesgesundheitsamt und Robert-Koch-Institut weitergegeben werden können. Somit werden in der Regel an den Folgetagen noch Fälle mit einem Meldedatum von einem der Vortage nachübermittelt. Dadurch erhöht sich die Sieben-Tage-Inzidenz bei rückwirkender Betrachtung. Unter https://www.rki.de/inzidenzen können die entsprechend aktualisierten Werte abgerufen werden. Der Wert für Mittwoch, 28. April, wurde durch das RKI zunächst mit 78,6 angegeben, durch Nachübermittlungen inzwischen jedoch auf 91,4 korrigiert. Dennoch bleibt es aktuell dabei, die die Sieben-Tage-Inzidenz am zweiten Werktag in Folge unter 100 liegt.
Aufgrund der Bundesnotbremse gilt im Main-Tauber-Kreis derzeit beispielsweise die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr oder die Begrenzung privater Treffen drinnen und draußen auf einen Haushalt plus eine weitere Person.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
Quelle RKI/Arcgis: