
Ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 17. Mai) – Bisher fast 39.000 Impfungen im KIZ – Johnson & Johnson erstmals im Einsatz
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 17. Mai, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Weikersheim, befindet sich in häuslicher Isolation und ist Kontaktperson zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontaktpersonen der neu infizierten Person wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4895.
23 weitere Personen genesen
Darüber hinaus sind 23 weitere und damit insgesamt 4687 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 121 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 6, Bad Mergentheim: 17, Boxberg: 3, Creglingen: 6, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 1, Igersheim: 1, Königheim: 2, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 19, Niederstetten: 9, Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 4 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 38 und Wittighausen: 2.
Zehn weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei zehn weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 957 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Kindergarten nun vollständig unter Quarantäne
In Niederstetten wurde nach einem positiven Schnelltest im Dr. Jürgen Rau-Kindergarten, nunmehr beim Personal, die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Bislang galt diese für eine Gruppe.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Montag bei 51,4
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 17. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 51,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (10. bis 16. Mai) je 100.000 Einwohner.
Bisher genau 30.000 Erst-Impfungen im Kreisimpfzentrum verabreicht
Im Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim haben in der Woche von Montag, 10., bis Sonntag,16. Mai, insgesamt 1286 Erst-Impfungen und 1094 Zweit-Impfungen stattgefunden. Zudem wurden erstmals 630 Impfdosen des Herstellers Johnson & Johnson verimpft. Bei diesem Vakzin genügt eine Dosis, um die volle Schutzwirkung zu erreichen. Somit wurden in der vergangenen Woche im KIZ insgesamt 3010 Impfdosen bzw. von Montag bis Sonntag im Schnitt 430 Impfdosen täglich verabreicht.
„Es ist sehr bedauerlich, dass das Land aktuell nicht mehr Impfstoff für seine Impfzentren zur Verfügung stellen kann. Wenn dies der Fall wäre, könnten sofort wieder mindestens 750 Impfungen täglich im KIZ stattfinden“, sagt der Leiter Dietmar Freidhof. Es bleibe zu hoffen, dass es in Kürze zu stark ansteigenden Impfstoffmengen und damit auch zu einer besseren Versorgung aller Impfzentren kommt.
Bisher erhielten seit dem Impfstart im Main-Tauber-Kreis insgesamt genau 30.000 Personen ihre erste und 8054 Personen ihre zweite Impfung durch das KIZ, ergänzt um die 630 Impfdosen von Johnson & Johnson. Insgesamt wurden bisher also 38.684 Impfdosen durch das KIZ verabreicht. Die vollständige Immunisierung besteht frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung.
Seit dem 6. April impfen in Baden-Württemberg auch die Hausarztpraxen flächendeckend mit. Im Main-Tauber-Kreis nehmen laut Kassenärztlicher Vereinigung aktuell 82 Praxen an den Corona-Schutzimpfungen teil, eine mehr als eine Woche zuvor. Sie haben bis einschließlich Sonntag, 10. Mai, bereits 13.697 Impfdosen verabreicht, davon 2942 in der vergangenen Woche. Darüber hinaus lassen sich weiterhin viele impfberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises beispielsweise im Zentralen Impfzentrum in Rot am See impfen.
Priorisierung in Arztpraxen für alle Impfstoffe aufgehoben
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfen seit Montag, 17. Mai, mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung somit vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Aus Sicht des Landes kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht. Das ermögliche ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe.
Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgte in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie laut dem Sozialministerium weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass dort Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden. Gleichwohl ist es aus Sicht der Kreisverwaltung den Besucherinnen und Besuchern des Kreisimpfzentrums schwer vermittelbar, wenn einzelne Impflinge dort nach wie vor abgewiesen werden müssen, weil sie die erforderliche Impfberechtigung nicht nachweisen können. „Wir hoffen, dass es hier mit steigenden Impfstoffmengen sehr bald wieder zu einer Gleichbehandlung kommt und die Priorisierung auch in den Impfzentren aufgehoben werden kann“, erklärt KIZ-Leiter Freidhof. Das Land sieht den Wegfall der Priorisierung in den Impfzentren ab voraussichtlich Anfang Juni vor.
Weitere Personengruppen impfberechtigt
Zudem ermöglicht das Land Baden-Württemberg seit Montag, 17. Mai, auch jenen Menschen die Vereinbarung eines Impftermins, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen, in Fahrschulen oder im Omnibusverkehr. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind.
Impfberechtigt sind somit zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und in der Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr. Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) arbeiten, wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereichen veröffentlicht.
Die Impfberechtigung in den Impfzentren gilt auch für diejenigen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen regelmäßig ehren- und nebenamtlich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind. Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelferinnen und -helfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die in Banken Kundenkontakt haben.
Auf der Website des Sozialministeriums findet sich eine vollständige Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
Quelle RKI/Arcgis: