[ad_1]
Bargeld ungesicherter Herkunft im Kofferraum eines Pkws entdeckt
Auf der Raststätte Ostetal Süd kontrollierten zwei Beamte des Hauptzollamts Hamburg am Nachmittag des 16. April 2021 einen weißen Mercedes Benz mit ausländischem Kennzeichen.
Die Frage, ob er als Fahrer des Wagens größere Mengen an Bargeld oder Betäubungsmitteln mit sich führt, beantwortete der Südosteuropäer mit einem klaren Nein. Letztendlich entdeckten die Zollbeamten bei ihm 36.460 Euro in großen 50-Euro-Geldbündeln.
„Nach der Aufforderung zum Öffnen des Kofferraums gab der Fahrer zu, doch 10.000 Euro dabeizuhaben. Die Zöllner baten daraufhin, auch den Koffer zu öffnen, woraufhin der Besitzer seine Aussage ergänzte, darin 30.000 Euro versteckt zu haben. Zusammen mit dem von ihm ‚vergessenen‘ Bargeld in seinem Portemonnaie summierte sich sein mitgeführter Geldbetrag letztendlich auf 36.460 Euro“, so die Pressesprecherin Kristina Severon.
Nach Angabe des Beschuldigten war das Geld für den Kauf eines Pkws, von Baumaschinen oder auch eines Gabelstaplers bestimmt. Der Mann hatte die Vermögenswerte jedoch beim Grenzübertritt nicht vorschriftsgerecht schriftlich angemeldet und da er keine genaueren Informationen zu den vorgeblichen Käufen machen konnte, stellten die Zöllner das Bargeld sicher. Sie eröffneten unter anderem ein sogenanntes Clearing-Verfahren nach § 12a Zollverwaltungsgesetz.
Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall hat das Zollfahndungsamt Hannover übernommen.
Jede Person, die mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Drittland nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein Drittland ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016