Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 5 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 59,7 – Zu viele/wenige Tests? – Zahlen 20.Mai.2021

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Fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 20. Mai) – Land plant Öffnungsschritte für den Schulbetrieb

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 20. Mai, fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Ahorn, Großrinderfeld, Lauda-Königshofen, Niederstetten und Wertheim. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens drei Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontaktpersonen der neu infizierten Personen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4937.

18 weitere Personen genesen

Darüber hinaus sind 18 weitere und damit insgesamt 4721 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 129 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2 (+1), Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 10, Boxberg: 11, Creglingen: 2, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 3 (+1), Grünsfeld: 1, Igersheim: 1, Königheim: 3, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 26 (+1), Niederstetten: 13 (+1), Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 38 (+1) und Wittighausen: 4.

24 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei 24 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus freigegeben. Nunmehr wurde bei insgesamt 987 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Katholischer Kindergarten St. Michael Großrinderfeld betroffen

In Großrinderfeld wurden zwei Gruppen des Katholischen Kindergartens St. Michael aufgrund eines positiven PCR-Tests bei einem Kind und eines positiven Schnelltests beim Personal unter Quarantäne gestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Donnerstag bei 59,7

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 20. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 59,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (13. bis 19. Mai) je 100.000 Einwohner. Die Inzidenz liegt damit den ersten Tag wieder über dem Wert von 50. Sollte dies drei Tage in Folge der Fall sein, müssten im Main-Tauber-Kreis laut der Corona-Verordnung des Landes Lockerungen zurückgenommen werden, zum Beispiel bei den Kontaktbeschränkungen.

Ab der dritten Woche nach den Ferien Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100

 

 

Angesichts generell sinkender Infektionszahlen plant das Land Baden-Württemberg auch für den Schulbetrieb weitere Öffnungsschritte und hat diese in seiner Corona-Verordnung festgelegt. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Unterricht bei einer Inzidenz bis 100.Zudem sind die Regelungen so ausgestaltet worden, dass für die Beteiligten am Bildungsleben vorhersehbar ist, welche Auswirkungen das Unter- oder Überschreiten einer bestimmten Inzidenzschwelle für den Schulbetrieb hat. Die neue Corona-Verordnung des Landes ist bis zum 11. Juni 2021 gültig, also bis zum Ablauf der ersten Schulwoche nach den Pfingstferien. Um weitere Perspektiven zu geben, hat die Kultusverwaltung die Schulen zudem über weitere geplante Öffnungen informiert. Ab der dritten Woche nach den Pfingstferien soll eine Rückkehr in den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen möglich werden, sofern der lnzidenzwert im Stadt- oder Landkreis stabil unter 100 liegt.

Auch künftig ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht umzusetzen. Dies sieht die Bundesnotbremse vor, weshalb die Landesregierung hier keinen Spielraum hat. Ferner ist ab einer Inzidenz von mehr als 165 weiter Präsenz- und Wechselunterricht untersagt, die bekannten Ausnahmen für Abschlussklassen sowie beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, die im Fernunterricht nur schlecht erreicht werden, bleiben bestehen.

Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis unter 50, kehren alle Schularten in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Das Abstandsgebot muss nicht mehr eingehalten werden. Die indirekte Testpflicht sowie die Maskenpflicht bleiben bestehen. Außerdem sind Tagesausflüge wieder zulässig, während mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen weiterhin untersagt bleiben. Es blieb den Schulen überlassen, ob sie dies bereits vor den Pfingstferien umsetzen. Diese Öffnungsschritte waren also eine Option, welche die Schulen aufgrund der bevorstehenden Ferien und des damit einhergehenden Aufwandes nicht verpflichtend nutzen mussten. Diese Regelungen gelten aktuell im Main-Tauber-Kreis.

Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100, kehren die Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurück. Auch hier galt bis zum Beginn der Pfingstferien, dass dies eine Option und keine Verpflichtung ist. Für alle anderen Schularten bleibt es bis zum 11. Juni beim Wechselunterricht, jedoch mit der Aussicht auf mehr Präsenz ab drei Wochen nach den Ferien.

Weiterhin stellt das zuständige Gesundheitsamt fest, wann welche Öffnungsstufe greift. Genauso gilt auch zukünftig, dass die Einschränkungen voraussetzen, dass der maßgebliche Schwellenwert drei Tage in Serie überschritten ist. Sie treten außer Kraft, sofern der Schwellenwert fünf Tage nacheinander unterschritten ist.

Um den Schulleitungen angesichts der Veränderungen und Herausforderungen, welche die Pandemie mit sich bringt, einen gewissen zeitlichen Handlungsspielraum zu ermöglichen, gelten Übergangsregelungen. Mit diesen Freiräumen soll gewährleistet werden, dass der Wechsel von der einen zur nächsten Öffnungsstufe erfolgreich und gut organisiert ablaufen kann. Bei Einschränkungen des Betriebs sind die Fristen verbindlich. Hier ist es also nicht möglich, erst später einzuschränken. Für Öffnungsschritte ist in der Verordnung nun ausdrücklich ein Entscheidungsspielraum der Schulleitungen hinterlegt. Diese können die Öffnungsschritte auch erst drei Tage, nachdem diese rechtlich möglich sind, vollziehen.

Fachpraktischer Sportunterricht ist ab einer Inzidenz über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis weiterhin untersagt. Liegt der maßgebliche Inzidenzwert unter 100, ist Sportunterricht im Freien sowie innerhalb des Klassenverbands möglich. Eine Durchmischung der Kohorten (Klassen) soll also ausgeschlossen werden. An allen weiterführenden Schulen findet der fachpraktische Sportunterricht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 darüber hinaus ausschließlich kontaktarm statt.

Schülerinnen und Schüler, die das Fach Sport in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der gymnasialen Oberstufe belegen oder sich auf die Prüfung im Fach Sport vorbereiten, dürfen weiterhin auch bei Inzidenzen über 100 fachpraktischen Sportunterricht haben. Ab einer Inzidenz von 100 ist jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig einzuhalten. Grundsätzlich ist für diese Schülerinnen und Schüler auch der Sportunterricht in der Sporthalle und im Hallenbad möglich, ein Mindestabstand von durchgängig 1,5 Metern vorausgesetzt.

Quelle: Landkreis Main-Tauber

Quelle RKI/Arcgis:

 

 

Wertheim/ Main-Tauber-Kreis: 30 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 59,7 – Zu viele/wenige Tests? – Zahlen 20.Mai.2021

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