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Über sieben Liter Methamphetamin und 19.000 Schmuggelzigaretten entdeckt
Zöllner*innen des Hauptzollamts Darmstadt wurden am vergangenen Wochenende bei ihren Kontrollen gleich mehrfach fündig.
Zuerst entdeckten die Beamtinnen und Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Frankfurt am Main am 28. Mai 2021 während einer Zugkontrolle 7,6 Liter Methamphetamin und sechs Gramm Kokain bei zwei Reisenden. Die beiden Männer (Alter: Anfang 30) waren nach eigenen Angaben für einen Tagesausflug in den Niederlanden gewesen und befanden sich auf der Rückreise. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks erweckten die noch komplett gefüllten Getränkeflaschen das Misstrauen des Zolls.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest ergab, dass die mitgeführten Flaschen Rauschgift enthielten. Die Zöllner*innen nahmen die mutmaßlichen Schmuggler daraufhin vorläufig fest. Bei der weiteren Durchsuchung fanden die Beschäftigten des Zolls noch sechs Gramm Kokain und stellten diese sicher.
Die Zöllner*innen übergaben die beiden Männer dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. Dieses hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Bei einer weiteren Kontrolle eines Pkws am 30. Mai 2021 auf dem Parkplatz Theißtal (Autobahn 3) fanden Beschäftigte der KEV des Hauptzollamts Darmstadt insgesamt 19.000 geschmuggelte Zigaretten im Gepäck von Rückreisenden aus Bulgarien.
Bei der Kontrolle gab der südosteuropäische Fahrer zunächst an, lediglich 400 Zigaretten mit nach Deutschland zu bringen. Als dann bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und des Gepäcks, versteckt unter Kleidung und Decken, immer mehr Zigaretten zum Vorschein kamen, wurde schnell klar, dass es sich um mehr als die angegebenen Zigaretten handelte.
Daraufhin gab der 26-jährige in Deutschland lebende Fahrer zu, dass es sich bei diesen Zigaretten ebenfalls um seine handele. Gegen ihn leiteten die Zöllner*innen ein Steuerstrafverfahren ein. Den Steuerbescheid inklusive eines Zuschlags in Höhe von rund 3.500 Euro entrichtete der Fahrer noch vor Ort in bar. Die aufgefundenen Zigaretten wurden sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Die Obergrenze, bis zu der eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird und innerhalb derer Tabakwaren steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden können, liegt für Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen EU-Mitgliedstaats bei 800 Stück.
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