Wertheim: Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab – Je mehr Lockerungen, umso mehr Beratungsbedarf

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In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Foto: Stadt Wertheim

 

Die Inzidenz ist stabil unter 10, mit der neuen Corona-Verordnung sind Einschränkungen in vielen Lebensbereichen zurückgenommen. So erfreulich die Rückkehr zu mehr Normalität auch ist, umso dringender appelliert der Lenkungsstab der Stadt an die Menschen, „jetzt nicht alle Dämme brechen zu lassen.“ Die Sorge um eine vierte Infektionswelle wegen Verbreitung der Delta-Variante wächst. „Alle sind aufgerufen, die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten“, sagte Bürgermeister Wolfgang Stein in der jüngsten Sitzung.

„In geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht“, verdeutlichte Ordnungsamtsleiter Volker Mohr. Und im Freien müsse immer dann Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dieser Grundsatz gelte auch für Lebensbereiche, in denen andere Beschränkungen wie zum Beispiel die Begrenzung der Personenzahl weggefallen seien oder die Testpflicht aufgehoben wurde. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin für Menschen, die bereits zweimal geimpft sind. Sie seien zwar vor einer schweren Infektion geschützt, aber nicht davor, das Virus zu verbreiten.

Generell macht das Ordnungsamt, seit die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten ist, erneut die Erfahrung: „Je mehr Lockerungen, umso höher der Beratungsbedarf.“ Volker Mohr und sein Team haben wieder alle Hände voll zu tun, die vielen Anfragen zu bearbeiten. Die neue Corona-Verordnung sei zwar kürzer als ihre Vorgänger, aber umso diffiziler in der Auslegung, so Volker Mohr.

Besonders viele Anfragen an das Ordnungsamt drehen sich um die Bereiche Freizeit und Veranstaltungen. Und in der Tat sei die Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen, für die jeweils unterschiedliche Regelungen gelten, nicht einfach. Am Telefon sei für die Mitarbeiter des Ordnungsamts eine spontane Zuordnung oft nicht möglich. Volker Mohr empfiehlt deshalb allen Ratsuchenden, ihre Veranstaltungsplanung zumindest grob zu skizzieren und der Verwaltung dann per Mail zu übermitteln. „Dann können wir die Anfrage besser prüfen und eine möglichst rechtssichere Auskunft geben.“ Dazu stehe man auch in Kontakt mit dem Städtetag und tausche sich landesweit unter den Kollegen aus.

Beim Bürger-Service-Zentrum häufen sich jetzt die Fälle, in denen Ausweisdokumente kurzfristig vor dem Start in den Urlaub gebraucht werden. Referatsleiter Volker Klein sicherte zu, „dass wir uns sehr bemühen, Urlaubspläne nicht scheitern zu lassen.“ Aber es sei Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweise frühzeitig zu prüfen und einen Termin für die Neuausstellung rechtzeitig zu vereinbaren.

Informationen zu den Regelungen der neuen Corona-Verordnung stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Quelle : Wertheim.de

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