▷ BPOL-TR: Auflagen nicht erfüllt – Bundespolizei stellt Verstoß gegen …

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Polizei im Einsatz

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05.07.2021 – 14:00

Bundespolizeiinspektion Trier

Koblenz (ots)

In der Nacht von Freitag auf Samstag stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines alkoholisierten 42-jährigen Ukrainers am Hauptbahnhof Koblenz einen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht fest.

Ermittlungen ergaben, dass er im Jahre 2017 wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die kraft Gesetz eintretende Führungsaufsicht entfällt nicht. Diese untersagt ihm unter anderem Alkohol zu konsumieren.
Ein freiwilliger Atemalkohol-Test ergab 1,63 Promille.

Weiterhin trug er nicht die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung und rauchte innerhalb des Bahnhofsgebäudes.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wurde er auf freiem Fuß belassen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
– Pressesprecher –
Telefon: 0651 – 43678-1009
Mobil: 0176 – 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell

Quelle :Blaulicht presseportal.de

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