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Vergangene Woche haben Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Gastronomiebetrieb mit Sitz im Landkreis München überprüft.
Bei der Personenbefragung stellten die Beamten fest, dass sich der Koch mit einer gefälschten griechischen Identitätskarte ausgewiesen hat. Der Mann gab an, den ersten Tag hier als Koch zu arbeiten. Die Meldung zur Sozialversicherung, die als Sofortmeldung vom Arbeitgeber abgegeben werden muss, hat die Aussage bestätigt.
Bei der Durchsuchung der Wohnung konnten jedoch die wahren Identitätspapiere festgestellt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I wurde ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts beantragt. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an und der Mann wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt München verbracht.
Weiter wurden 11.200 Euro in der Wohnung des Beschuldigten vorgefunden. Die genaue Herkunft konnte abschließend nicht geklärt werden, da der Beschuldigte hierzu widersprüchliche Angaben machte. Es ist jedoch aufgrund der Aussage des Beschuldigten davon auszugehen, dass das Bargeld aus dem Ausland miteingeführt wurde.
Die weiteren Ermittlungen hat hierzu das Zollfahndungsamt München übernommen.
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