Auffrischimpfungen im Kreisimpfzentrum Mosbach ab 1. September möglich

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Mosbach. Besonders vulnerable Gruppen können ihren Corona-Impfschutz im Rahmen der Auffrischimpfungen ab dem 1. September im Kreisimpfzentrum Mosbach verlängern. Genügend Impfstoff sei vorhanden, so Volker Link, Leiter des Kreisimpfzentrums Mosbach. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Die Auffrischimpfungen werden mit einer Impfdosis der mRNA-Impfstoffe, d.h. entweder Biontech/Pfizer oder Moderna, durchgeführt. Somit können alle besonders vulnerablen Personen, deren Zweitimpfung (bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt bei Hausärzten oder im Kreisimpfzentrum Mosbach ihre Auffrischimpfung erhalten. Für mobile Bürger soll das Angebot des Impfzentrums auch ohne Terminvereinbarung bestehen.

 

Zunächst vorgesehen zur Impfschutzverlängerung sind Menschen über 80 Jahren sowie Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder ähnlichen Einrichtungen leben, gepflegt, behandelt oder betreut werden, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Personen mit einer Immunschwäche oder immunsuppressiver Therapie. Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen liegt nach derzeitigem Stand keine grundsätzliche Empfehlung zur Auffrischung vor. Nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch ist aber eine Auffrischung möglich.

 

Personen, deren Impfschutz ausschließlich durch Vektorimpfstoffe, entweder zwei Dosen AstraZeneca oder eine Dosis Johnson & Johnson, aufgebaut wurde, können unabhängig vom Alter eine Auffrischung erhalten. Die Auffrischimpfung erfolgt auch für diese Personengruppe in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

 

Grundsätzlich gilt: Wem zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes zur Grundimmunisierung verabreicht wurden, dessen Auffrischimpfung erfolgt mit demselben Impfstoff. Wer eine Kreuzimpfung aus einem Vektor- und einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, der wird mit dem mRNA-Impfstoff der Zweitimpfung zum dritten Mal geimpft. Für Personen, die in der Grundimmunisierung ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden, werden die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna gleichermaßen eingesetzt.

 

Um die Auffrischung zu bekommen, müssen ein Lichtbildausweis und der Nachweis über das mindestens sechsmonatige Bestehen des vollständigen Impfschutzes, entweder durch den gelben Impfausweis, den digitalen Impfnachweis oder einen Ersatzimpfnachweis, mitgebracht werden. Personen mit Immunschwäche oder immunsuppressiver Therapie benötigen zudem ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder einen Arztbrief. Beschäftige von Einrichtungen mit besonders vulnerablen Gruppen brauchen außerdem eine formlose Bescheinigung des Arbeitsgebers, die bestätigt, dass sie durch ihre Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, die durch eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besonders gefährdet sind.

 

Im Kreisimpfzentrum Mosbach sind Auffrischungen grundsätzlich ohne Termin möglich. Es gilt die jeweiligen Öffnungszeiten des KIZ zu beachten.
Wer jedoch einen Termin zur Auffrischimpfung im Kreisimpfzentrum bevorzugt, kann diesen weiterhin unter 116 117 vereinbaren. Bei der Onlinebuchung ist keine Auswahl des Impfstoffes möglich, deshalb sind Terminvereinbarungen nur telefonisch möglich.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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