Zoll online – Pressemitteilungen – Vorenthalten von Arbeitsentgelt

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Geldstrafe von 18.000 Euro verhängt

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilte das Amtsgericht Gera im Juni 2021 den 48-jährigen Inhaber eines Bauunternehmens aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Jena konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er im Zeitraum von fünf Jahren seinen Arbeitnehmern die geleisteten Arbeitszeiten massiv kürzte, indem er die Stundenaufschreibungen manipulierte und den jeweils zu zahlenden Branchenmindestlohn Bau nicht zahlte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 300.000 Euro.

Als Nebenfolge des beim Hauptzollamt Erfurt geführten gesonderten Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Nichtzahlung von Mindestlöhnen) wurden Taterträge in Höhe von 90.000 Euro bereits eingezogen.

Quelle : Zoll.de

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