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In dieser Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.
Die Einebnung beginnt ab Februar 2022.
Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen den zurzeit geltenden Vorschriften.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen.
Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2022 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2022 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig. Nutzungsberechtigte können weitere Informationen telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7786 /-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.
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Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de