Endlich wieder rauskommen, abschalten und Kraft tanken – doch nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten. Das Projekt „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ schafft Abhilfe. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, können ab sofort einen kostengünstigen einwöchigen Aufenthalt in einer Einrichtung der Familienerholung buchen. Darüber informiert das Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Eine Familien-Auszeit soll also gerade den Menschen ermöglicht werden, die es schwerer haben als andere. Das Projekt ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung.
Berechtigte Familien müssen laut dem Familienministerium Baden-Württemberg für ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage Familienurlaub bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stünden für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte das Ministerium.
Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet dort einen Überblick über alle Einrichtungen, die Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen informieren, wie zum Beispiel Barrierefreiheit, und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf dieser Internetseite zur Verfügung steht. Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Telefonnummer 0800 / 8661159 erreichbar.
Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung können sich Interessierte orientieren, ob die vergünstigten Preise der „Corona-Auszeit für Familien“ auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit 1. Januar 2021 gültig sind. Aus diesen ergeben sich die jeweiligen Einkommensgrenzen für die Familien. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt, erklärte das Familienministerium.
Für Familien mit einer oder einem Angehörigen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr entfallen die Einkommensgrenzen für eine „Corona-Auszeit“. Ein detaillierter Online-Check, um die Berechtigung zu prüfen, steht demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung.