Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

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Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Hintergrund der angestrebten Novelle sind einerseits die Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren und der demografische Wandel. Andererseits machen auch veränderte Bedrohungslagen von kritischen Infrastrukturen oder die Herausforderungen der Digitalisierung eine grundsätzliche Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) notwendig.

Mit den beabsichtigten Änderungen im Brandschutzgesetz sollen die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ umgesetzt werden. Weitere Anpassungen sind nötig, damit das NBrandSchG zukünftig noch enger mit dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) abgestimmt ist.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit den angestrebten Änderungen wollen wir den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Insbesondere werden wir für den Aufbau des ergänzenden überörtlichen Brandschutzes jährlich fünf Millionen Euro in einem dauerhaften Förder- und Investitionsprogramm für die niedersächsischen Feuerwehren bereitstellen. Ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten der Strukturkommission ‚Einsatzort Zukunft‘, die die nun vorliegenden Vorschläge erarbeitet hat.“

Quelle : Niedersachsen.de

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Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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