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| Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
| Radverkehr, Verkehr, Förderangebote, Wirtschaftsförderung, Arbeit
Die Landesregierung möchte die Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs für die Bediensteten der Landesverwaltung attraktiver machen.
Das Angebot: Die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richter können mit einer Entgeltumwandlung ein Dienstfahrrad zu günstigen Konditionen leasen. Das Fahrrad kann sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden. Bislang war dies aus beamtenrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Landtag des Saarlandes hat am Mittwoch, 13. Oktober, einer entsprechenden Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes zugestimmt.
Rehlinger erklärte: „Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt zu diesem wertvollen Angebot. Wer Rad fährt, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenen Gesundheit. Nicht jeder Außentermin muss mit dem Auto angefahren werden. Für kürzere Strecken eignet sich ein Dienstfahrrad mitunter besser.“
Die Anpassung des Besoldungsrechts ist die Voraussetzung dafür, das Dienstfahrrad-Leasing anstoßen zu können. Um einen geeigneten Dienstleister zu finden, der das Leasing-Angebot für das Land umsetzt, erstellt das Verkehrsministerium derzeit eine Ausschreibung.
Ministerin Rehlinger: „Unser Dienstrad-Angebot soll perspektivisch auch für die nicht-verbeamteten Landesbediensteten gelten. Das ist ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung. Dazu müssen aber vorher die Tarifverträge geändert werden.“ Die Landesregierung habe daher das Innenministerium beauftragt, in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder auf eine solche Neuregelung hinzuwirken, so Rehlinger.
Medienansprechpartner
Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com