Die elektronische Akte wird an fünf Amtsgerichten und an einem Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen erprobt. Diese sind das Amtsgericht Straubing, das Amtsgericht Dachau, das Oberlandesgericht München und die Amtsgerichte Kelheim, Regensburg und Erlangen.
Da die Pilotphase an den Landgerichten Landshut, Regensburg und Coburg bereits erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgt nun die Regeleinführung an den Landgerichten in Zivilsachen. Nach den Landgerichten Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof und Amberg wurde nun am Landgericht Würzburg die E-Akte regulär eingeführt. Seit dem 18. Oktober setzt das Gericht bei neuen Zivilverfahren erster Instanz nur noch elektronische Akten ein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran. Mit dem Landgericht Würzburg führt nun das achte bayerische Landgericht die E-Akte ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“
Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus, in der bis heute über 46.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Minister Eisenreich: „Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Noch im Laufe dieses Jahres soll die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren − neben den drei Pilotgerichten und den Landgerichten in Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg und Würzburg – an drei weiteren bayerischen Landgerichten erfolgen. Dann setzt bereits die Hälfte der bayerischen Landgerichte die E-Akte ein.“
Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.
Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 105 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz inzwischen bayernweit freigegeben. Bereits tausende Verhandlungen werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert die Bundesjustizministerin zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Wir brauchen jetzt zeitnah eine Kommission auf Bundesebene.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz die Bundesjustizministerin aufgefordert, eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene zu schaffen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
Eisenreich bedankte sich abschließend bei Dr. Johannes Ebert, dem Präsidenten des Landgerichts Würzburg: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Würzburg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
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