Corona-Schutzmaßnahmen
Keine bundesweiten Lockdowns mehr
Die Ampel-Fraktionen wollen die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen lassen und zugleich eine Übergangsregelung für künftige Corona-Maßnahmen schaffen. Die drei Fraktionen planen eine bis zum 20. März 2022 geltende Übergangsregelung, die die Fortführung eines Teils der bisherigen Corona-Maßnahmen ermöglicht. Die Bundesländer können dazu etwa Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Regeln, aber auch Abstandsgebote verordnen.
„Die epidemische Lage nationaler Tragweite endet mit Ablauf des 24. Novembers. Wir werden die epidemische Lage nicht erneut verlängern, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen – auch dank der recht hohen Impfquote“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese.
Dennoch müsse in Anbetracht steigender Infektionszahlen dafür Sorge getragen werden, dass die Länder in der Lage sind, Schutzmaßnahmen zu erlassen, bei Bedarf einheitliche.
Dafür wollen die drei Fraktionen im Infektionsschutzgesetz eine Übergangsregelung schaffen. Sie ermöglicht den Ländern zeitlich begrenzt, konkret definierte, weniger einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens anzuordnen.
Das bedeutet, dass es keine eingriffsintensiven Maßnahmen bundesweit mehr geben wird wie Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren. Die weitgehenden Grundrechtseinschränkungen, auf die der Bund zur gefährlichsten Zeit der Pandemie zurückgreifen musste, haben damit ein Ende.
Zur Abwehr einer andauernden Gefahr sozialer und wirtschaftlicher Härten werden die Abfederungsmaßnahmen bis zum Frühling 2022 verlängert, darunter der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld (30 statt 10 Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende).
Das Gesetz soll noch im November beschlossen werden.
Die Eckpunkte im Detail: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/2021-10-26-epilage-final.pdf
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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