Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Grüne im Bundestag
Wir Grüne im Bundestag haben uns gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage ausgesprochen, weil sich deren Grundlage durch das Vorhandensein von Corona-Impfstoffen geändert hatte. Die mit der epidemischen Lage geltenden weitgehenden Ausnahmebefugnisse der Exekutive und die weitreichenden Möglichkeiten für Einschränkungen werden durch die steigende Impfquote rechtlich angreifbar.
Die Pandemie ist nicht vorbei
Zugleich ist die Pandemie noch nicht vorbei, im Gegenteil. Die aktuelle Situation – stark ansteigende Infektions- und Hospitalisierungszahlen, eine stagnierende Impfkampagne und überlastete Intensivstationen – erfordert weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, zum Schutz von vulnerablen Gruppen und zur Abwendung sozialer Härten.
Rechtssicherheit auf parlamentarischer Grundlage
Diese Maßnahmen wollen wir auf ein verfassungsrechtlich und gesetzlich solides Fundament stellen und so Ländern und Kommunen alle Maßnahmen an die Hand geben, die sie zur Bekämpfung der vierten Welle benötigen. Dabei sind uns das parlamentarische Verfahren und auch die Anhörung des Parlaments besonders wichtig.
Wr wollen daher mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen neuen, bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog schaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 durch die Länder und Kommunen zur Anwendung kommen kann. Diese werden so in die Lage versetzt, nahezu alle Schutzmaßnahmen weiterzuführen, die sich bisher als wirksam erwiesen haben.
Fortführung wirksamer Maßnahmen
Der Katalog beinhaltet unter anderem das Abstandsgebot im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, 2G- und 3G-Regelung sowie Kontaktpersonennachverfolgung in den Betrieben und Einrichtungen, in denen eine Verbreitung des Virus besonders zu befürchten ist, Hygienekonzepte und Personenobergrenzen, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Horten und Schulen.
Schutzschirme und nötige Erleichterungen
Unser Gesetzesentwurf sieht auch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und der Arbeitsschutzverordnung vor. Damit können etwa notwendige Schutzschirme für medizinische, soziale und weitere Einrichtungen fortgesetzt sowie Erleichterungen für alle Bürgerinnen und Bürger verlängert werden, wie der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung und die Sonderregelung zum Kinderkrankentagegeld.
Fortgesetzt werden sollen zudem die Schutzschirme für Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die Erleichterung der Zugänge zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit sowie zu BaföG-Leistungen für diejenigen, die bei der Bekämpfung der Pandemie im medizinischen Bereich helfen.
Darüber hinaus wollen wir eine bessere Datenlage zu intensivmedizinisch behandelten Menschen schaffen und dafür das DIVI Intensivregister erweitern.
Verfahren
Der Gesetzentwurf wird am 11.11. in erster Lesung debattiert. Danach wird es Anhörungen im Deutschen Bundestag geben. Die zweite und dritte Lesung sollen in der folgenden Woche erfolgen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen