1. Ministerrat legt Eckpunkte des Haushalts 2022 vor
2. Staatsregierung bringt verbessertes Klimaschutzgesetz auf den Weg
3. Agentur, Rat, Monitoring – Bayern stärkt Digitalisierungs-Strukturen
4. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen
1. Ministerrat legt Eckpunkte des Haushalts 2022 vor
Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung am 14./15. November 2021 wichtige Eckpunkte zum Haushalt 2022 auf den Weg gebracht.
1. Der Ministerrat hebt insbesondere folgende Eckpunkte des Haushalts 2022 hervor:Die Gesamtausgaben 2022 betragen insgesamt knapp 71 Mrd. €.
• Für den Haushalt 2022 sind insgesamt rund 2.800 neue Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 1.250 zusätzliche Stellen für die Schulen, 500 zusätzliche Stellen für die Polizei zur Erfüllung des 10-Punkte-Plans, 100 neue Stellen für den Aufbau der Technischen Universität Nürnberg und 84 zusätzliche Stellen für das Klinikum Augsburg sowie 425 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
• Den größten Ausgabenblock bilden die Bildungsausgaben mit insgesamt rund 24,7 Mrd. €.
• Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 7,5 Mrd. € eingeplant.
• Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 5,6 Mrd. €.
• Der Kommunale Finanzausgleich 2022 erreicht mit insgesamt rund 10,56 Mrd. € trotz anhaltender Corona-Krise ein Spitzenniveau.
• Die Investitionsausgaben erreichen mit insgesamt 11,3 Mrd. € erneut ein Rekordniveau. Die Investitionsquote steigt auf 15,9 %.
2. Der Ministerrat stellt folgende Ausgabeschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2022 heraus:
- Das Corona-Investitionsprogramm (Kap. 13 18) in Höhe von insgesamt rund 1,48 Mrd. € soll durch zusätzliche Investitionen in die Modernisierung der kommunalen und staatlichen Infrastruktur, in Klimaschutzmaßnahmen und die Digitalisierung der Verwaltung zur weiteren Stabilisierung der Konjunktur nach der Corona-Krise beitragen.
o Modernisierung insb. kommunaler Infrastruktur“
o Modernisierung der staatlichen Infrastruktur
o Klimaschutzprogramm „Klimaland Bayern“ einschließlich der Reaktivierung von Bahnstrecken
o Digitalisierung der Verwaltung
o Sonstige Investitionen - Für das Klimaschutzprogramm, das Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ angekündigt hat, sollen als Startschuss im Jahr 2022 rund 1 Mrd. € bereitgestellt werden. Das neue Klimaschutzprogramm umfasst fünf Sektoren mit rund 50 Einzelmaßnahmen.
o Sektor „Erneuerbare Energien“
o Sektor „Natürliche CO2-Speicher“
o Sektor „Klima-Bauen und Klima-Architektur“
o Sektor „Smarte und nachhaltige Mobilität“
o Sektor „Moderne Klimaforschung – Clean-Tech“ - Für die weitere Umsetzung der Technologieoffensive „Hightech Agenda Bayern“ (inkl. „Hightech Agenda Plus“) werden insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 966 Mio. € eingeplant. Auf den Bereich der Hochschulen entfallen davon 575 Mio. €.
- Für den Hochschulbereich im Einzelplan 15 (StMWK) sind für 2022 insgesamt rund 5,78 Mrd. € vorgesehen. Schwerpunkt ist dabei neben der Stärkung der Lehre der mit der Hightech Agenda Ende 2019 gestartete Forschungsturbo, mit dem Zukunftsinvestitionen in Schlüsseltechnologien der Zukunft (wie Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz und Raumfahrt) vorangetrieben werden.
- Ferner sind zusätzliche Mittel für den weiteren Aufbau der Universitätsmedizin in Augsburg, den Aufbau einer neuen Technischen Universität in Nürnberg zur zehnten staatlichen Universität in Bayern sowie die Einrichtung neuer Studiengänge
(u. a. im Bereich der KI, Informatik, Gesundheit und Pflege) eingeplant. - Zur Förderung der Digitalen Bildung an Schulen werden für Softwareentwicklung, die „BayernCloud Schule“ sowie zur Unterstützung der technischen IT-Administration insgesamt 70 Mio. € zur Verfügung gestellt.
- Für eine stärkere Förderung der Erwachsenenbildung sollen im Haushalt 2022 fast 48 Mio. € bereitgestellt werden.
- Die vom Bund und vom Freistaat finanzierten Ausgaben im Vollzug des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (sog. Meister-BAföG) steigen um 48,5 Mio. € auf insgesamt 153 Mio. €.
- Für die Förderung von Maßnahmen im Energiebereich steigen die Ausgaben in 2022 um rund 42 Mio. € auf insgesamt rund 116 Mio. € (insb. für 10.000-Häuser-Programm mit dem Photovoltaik-Speicher-Programmteil).
- Für die gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen steigt die Ansätze im Einzelplan 07 (StMWi) um 40 Mio. € auf über 300 Mio. € sowie im Einzelplan 15 (StMWK) um rund 25 Mio. € auf rund 342 Mio. €.
- Im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms sollen bis zu 73.500 Betreuungsplätze für Kinder in der Altersgruppe bis zur Einschulung gefördert werden. Im Einzelplan 10 (StMAS) sind 75,1 Mio. € (Bundes- und Landesmittel) zur Abfinanzierung des 4. Sonderinvestitionsprogramms sowie zur Finanzierung von 10.000 Hortplätzen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Corona-Investitionsprogramm 90,0 Mio. € zur Finanzierung des 4. SIP Mittel im Corona-Investitionsprogramm eingestellt.
- Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen sind insgesamt rund 2,9 Mrd. € vorgesehen; dies sind rund 76 Mio. € mehr als im Jahr 2021. Die Mittel stehen unter anderem für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG, den Beitragszuschuss für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und das Bayerische Krippengeld zur Verfügung.
- Für das Bayerische Familiengeld sind rund 770 Mio. € vorgesehen.
- Die Mittel für das Bayerische Landespflegegeld werden auf 430 Mio. € angehoben.
- Die Zuweisungen an den Ausgleichfonds nach dem Pflegeberufegesetz wurden aufgrund des stetigen Anstiegs der Schülerzahlen um 24,5 Mio. € auf insgesamt 96,0 Mio. € erhöht.
- Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe bzw. Defizitausgleich für Abteilungen der Gynäkologie und Geburtshilfe an Krankenhäusern sind 28,0 Mio. € vorgesehen.
- Das sog. „Polizei-Budget“, also die Einsatz- und Betriebsmittel sowie Sachinvestitionen der bayerischen Polizei, erreichen im Jahr 2022 ein Rekord-Volumen von 498,5 Mio. €.
- Für den weiteren Ausbau des BOS-Digitalfunks werden die Ansätze auf insgesamt 110 Mio. € angehoben.
- Der Bewilligungsrahmen für die staatliche Wohnraumförderung, das kommunale Wohnraumförderungsprogramm und der Studentenwohnraumförderung beträgt im Jahr 2022 insgesamt 708,6 Mio. €.
- Für die Umsetzung des umfangreichen Neubauprogramms für Staatsbedienstetenwohnungen sind auch im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Fördermittel sowie Kapitalzuführungen an die staatseigene Stadibau GmbH vorgesehen.
- Das Wohngeld wird auf dem im Vorjahr erhöhten Niveau von insgesamt 140 Mio. € fortgeführt.
- Die Breitbandförderung und die Umsetzung der Gigabitrichtlinie werden mit weiteren 225 Mio. € vorangetrieben.
- Die Mittel für Planung, Bau und Unterhalt der Staatsstraßen in Bayern werden auf dem hohen Vorjahresniveau (fast 395 Mio. €) fortgeführt.
- Zur Finanzierung des 365-Euro-Jugendtickets wird der bestehende Ansatz um 30,0 Mio. € auf 80,0 Mio. € erhöht. Für Tarifstrukturmaßnahmen im ÖPNV werden die Ausgaben in 2022 von bisher 44,4 Mio. € auf nunmehr insgesamt 55,0 Mio. € aufgestockt.
3. Der Ministerrat stellt fest, dass angesichts der Fortdauer der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2022 weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt und daher von der Ausnahmeregelung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse Gebrauch erneut gemacht werden muss.
Für den Haushaltsabgleich 2022 ist trotz Rücklagenentnahme und Konsolidierungsbeitrag eine Ermächtigung zur Schuldenaufnahme in Höhe von bis zu rund 5,9 Mrd. € notwendig. Die Kreditermächtigung 2022 deckt zum einen den Finanzbedarf der Ressorts für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Volumen von 4,7 Mrd. € (Kap. 13 19). Finanziert werden sollen ferner ein Corona-Investitionsprogramm in der Größenordnung von knapp 1,5 Mrd. € sowie die Fortführung der Hightech Agenda Plus (insgesamt rund 397 Mio. €) als ergänzende konjunkturstützende Maßnahmen. Um die Nettokreditaufnahme nach Möglichkeit weiter reduzieren zu können, erbringen die Ressorts einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 700 Mio. €.
4. Der Ministerrat setzt sich zum Ziel, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 erforderlichen Kreditaufnahmen auf den bereits beschlossenen Gesamtkreditrahmen von 20 Milliarden Euro als festen Schuldendeckel zu begrenzen. Gleichzeitig werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen und die Ausgabendisziplin bei der Bewirtschaftung des Sonderfonds Corona-Pandemie gewahrt.
2. Staatsregierung bringt verbessertes Klimaschutzgesetz auf den Weg
Mit einem neu gefassten Klimaschutzgesetz gibt sich Bayern noch ambitioniertere Klimaziele: Der Freistaat soll bis 2040 klimaneutral werden, die Staatsregierung bis 2023. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett im Rahmen der Haushaltsklausur verabschiedet. Bis zum Jahr 2030 sollen außerdem 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen eingespart werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das bestehende Maßnahmenpaket noch einmal erweitert. Aktuell rund 125 Maßnahmen – darunter rund 50 neue im Anschluss an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Juli 2021 – sind danach in den folgenden fünf Aktionsfeldern vorgesehen:
• Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Durch sparsame und effiziente Nutzung soll möglichst wenig Energie verbraucht und die Stromversorgung durch den Ersatz fossiler durch saubere Energiequellen in ein mit möglichst wenig CO2-Emissionen verbundenes System umgebaut werden. Neue Maßnahmen sind beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik entlang von Autobahnen, die Beschleunigung des Stromleitungsbaus, Agri-PV-Anlagen mit einem Pilot-projekt auf Staatsgütern in Grub sowie die Errichtung von PV-Anlagen auf staatlichen Dächern mit Bürgerbeteiligung. Außerdem wird eine neues Solar-Kataster eingeführt, um alle relevanten Dachflächen in Bayern zu erfassen.
• Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser)
Moore und Wälder sind wichtige CO2-Speicher. Wiedervernässung von Moorflächen oder Stärkung von Wäldern durch Waldumbau sind Klimaschutz vor Ort. Den staatlichen Flächen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Um den Hochwasserschutz vor Ort weiter zu verbessern, wird ein neuer Hochwasser-Check für Kommunen eingeführt. Im Bereich der Wasserversorgung soll ein neuer Wassercent eingeführt und die Umsetzung eines umfassenden Programms zur Wasserversorgung der Zukunft ausgestaltet werden.
• Klimabauen und Klimaarchitektur
Bayern liegt bei der Holzbauquote bereits heute über dem Durchschnitt der Bundesrepublik. Klima-Architektur wie Urban Farming und Urban Gardening, also mehr Pflanzen an Fassaden und Dächern, sollen zukünftig die städtischen Hitzeinseln kühlen und Wasser speichern.
• Smarte und nachhaltige Mobilität
Mobilität ist für ein Flächenland wie Bayern von zentraler Bedeutung. Dies ist eine unserer Stärken und immer wieder auch Herausforderung zugleich. Elektromobilität, öffentlicher Verkehr, Schienen- und Radverkehr sollen dazu substanziell ausgebaut werden.
• CleanTech, Klimaforschung und Green IT
Bayern soll zu einem der führenden Länder für grünen Wasserstoff werden. Im Bereich CleanTech soll es einen erheblichen Ausbau der Wasserstoffnutzung als einen der alternativen Energieträger vor allem für Lkw und die Industrie geben. Dazu wird vor allem die Forschung weiter ausgebaut. Neu vorgesehen sind außerdem beispielsweise die Entwicklung einer Pilotanlage zur Herstellung synthetischen Kerosins, die Weiterentwicklung der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus und die Errichtung einer Indoor-Farm, die Entwicklung eines Exzellenzzentrums KI für Klimaschutz und das Bavarian Green Data Center.
Auch die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen werden noch einmal ausgebaut und in den Landkreisen insbesondere sogenannte „Klima-Lotsen“ gefördert. Darüber hinaus werden die bestehenden Regelungen für staatliche Zuwendungen angepasst, um zu gewährleisten, dass die Klimaschutzziele auch bei staatlichen Förderprogrammen ausreichend Berücksichtigung finden. Um die Fortschritte zu messen, wird ein neuer Koordinierungsstab „Klimaschutz“ der Ministerien eingerichtet. Begleitend soll zukünftig der Bericht zu den Fortschritten jährlich erfolgen. Zur Finanzierung ist im bayerischen Haushalt 2022 eine Klimamilliarde vorgesehen.
3. Agentur, Rat, Monitoring – Bayern stärkt Digitalisierungs-Strukturen
Die Bayerische Staatsregierung stärkt ihre Strukturen für die Digitalisierung. Die Staatsregierung hat sich sowohl im Koalitionsvertrag als auch durch Beschlüsse im Ministerrat ambitionierte Vorgaben für die digitale Infrastruktur und digitale Verwaltung gesetzt. Auch wenn zahlreiche Fortschritte im Bereich der Digitalisierung erzielt worden sind, gilt es, weiterhin offene Digitalisierungsaufgaben konsequent und noch rascher zu bewältigen. Die Maßnahmen des Digitalpakets werden spürbare Fortschritte auch bei der Alltagsdigitalisierung bringen und sind ein Booster für den digitalen Freistaat.
Im Einzelnen sieht das von der Staatsregierung beschlossene Eckpunktepapier folgende Maßnahmen vor:
• Digitale Kooperation Freistaat/Kommunen
Der Freistaat stellt die digitale Zusammenarbeit mit den Kommunen mit dem Ziel einer deutlich beschleunigten Digitalisierung sowohl der staatlichen als auch der kommunalen Verwaltung neu auf. Neue eigene Strukturen – neu aufgesetzt oder in Kooperation mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) – ermöglichen die unmittelbare Umsetzung von IT-Projekten ohne zeitaufwändige Vergabeverfahren an Externe.
• Digitalagentur
Eine neue Digitalagentur wird im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Digitales angesiedelt. Sie soll den Ressorts und Kommunen als fachlich hochkompetente operative Beratungsstelle zur Seite stehen und Digitalisierungs- sowie Cloudprozesse von Anfang an eng begleiten.
• Digitalrat
Unter Vorsitz des Staatsministeriums für Digitales wird ein Digitalrat zur Lenkung und Steuerung der Digitalen Transformation und ihrer strategischen Grundsatzfragen gebildet.
• Digitalmonitoring
Der Freistaat Bayern stärkt das zentrale Digitalmonitoring im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Digitales. Ziel ist ein regelmäßiger, flächendeckender Überblick über den Stand der Digitalisierung in Bayern.
• Beschleunigungsbudget
Das Digitalministerium erhält ein eigenes Beschleunigungsbudget in Höhe von 16 Millionen Euro, mit dem Digitalvorhaben der Staatsregierung flexibel und zügig umgesetzt werden können. Das Budget kann auch für IT-Projekte im Zuständigkeitsbereich der anderen Ressorts verwendet werden.
• Pakt für digitale Infrastruktur
Die Staatsregierung plant einen Pakt für digitale Infrastruktur zusammen mit den Kommunen und Betreibergesellschaften. Damit soll der Ausbau einer gigabitfähigen Infrastruktur in ganz Bayern beschleunigt werden.
4. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen
Mit Blick auf die ungebrochene Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser beschließt die Staatsregierung folgende Maßnahmen:
1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:
• Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
• Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
• Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
• In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
• Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
• In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
2. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impfzentren beschlossen. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.
3. Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag pauschal für 5% ihrer zugelassenen somatischen Betten (sog. Freihaltepauschale). Die Zahlung wird für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern; Notfallplan Corona-Pandemie gewährt.
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