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Im Nachgang zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt für den Einlass in die Dienstgebäude des Finanzressorts die 3G-Regel.
Nur Menschen, die gegen das Corona-Virus geimpft, davon genesen oder negativ darauf getestet wurden, haben Zugang zu den Dienstgebäuden des Finanzressorts. Dies betrifft neben dem Ministerium für Finanzen und Europa auch das Landesamt für Zentrale Dienste und alle Finanzämter. Es wird darum gebeten, entsprechende Nachweispapiere mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen.
Medienansprechpartner
Miriam Gabriel und Yves Jacob
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
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