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Im Rahmen der heutigen Videokonferenz der Gesundheitsministerinnen und –minister von Bund und Ländern wurde einstimmig der Beschluss gefasst, wonach für die immunisierten Beschäftigten in Krankenhäusern und Arztpraxen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.
Dazu Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich leisten wertvolle Arbeit. Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon stark betroffenen Bereiche. Mit unserer Forderung möchten wir dort Entlastung schaffen, wo der Druck ohnehin seit Beginn der Corona-Pandemie am höchsten ist. Der Bundesgesetzgeber muss bei den Regelungen des §28b IfSG umgehend nachbessern. Bis dahin setzt das Saarland die Testpflicht, sowie die Dokumentations- und Berichtspflichten aus.“
Medienansprechpartner
Manuel Kerber
Pressesprecher
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