Odenwald-Kreis | Regionaler Impfstützpunkt setzt Landesvorgaben um: Keine Auffrischungsimpfung unter fünf Monaten Zeitabstand zur Zweitimmunisierung und für Personen unterhalb von 18 Jahren

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Elena Brandner Elena Brandner, neue Stipendiatin des Kreises (Ausschnitt) Quelle: Neckar-Odenwald-Kliniken


Neckar-Odenwald-Kreis/Fahrenbach. Rund 500 Impfungen wurden in den ersten Betriebstagen im regionalen Impfstützpunkt in Fahrenbach durchgeführt, darunter weit über 400 Auffrischungsimpfungen. Leider sind aber auch rund zehn Personen ohne Terminabsage gar nicht zu ihrem Impftermin erschienen, was angesichts der hohen Nachfrage kaum nachzuvollziehen ist. Bei weiteren rund 30 Personen konnte die Impfung nicht durchgeführt werden, da die Zweitimpfung noch keine fünf Monate zurücklag. Auch diese Termine standen dann zunächst tatsächlich impfberechtigten Personen nicht zur Verfügung. Aus diesem Anlass wollen die Verantwortlichen noch einmal unterstreichen, dass der Impfstützpunkt eine Einrichtung des Landes ist und deshalb auch die von dort vorgegebenen Regelungen, die wiederum auf STIKO-Empfehlungen beruhen, umgesetzt werden.

Grundsätzlich können daher Personen ab 18 Jahren Auffrischungsimpfungen erhalten, wenn die zweite Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Die STIKO räumt einen flexiblen Umgang mit dem Zeitabstand ein. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Im regionalen Impfstützpunkt in Fahrenbach wird von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Eine Impfung vor Ablauf dieser fünf Monate ist allerdings nicht möglich. Lediglich bei einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson soll die Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen erfolgen.

Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen nach sechs Monaten ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Der Abstand von sechs Monaten gilt auch für Personen, die trotz einer Covid-19-Impfung an Corona erkrankt waren.

Diese Fristen werden auch im Sinne der Transparenz vor der Impfung tagesgenau kontrolliert. Für Personen unter 18 Jahren ist derzeit keine Auffrischungsimpfung vorgesehen, auch wenn die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

Auffrischungsimpfungen von über 30-jährigen erfolgen zudem ausschließlich mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Hiervon ausgenommen sind Schwangere und Stillende. Diese erhalten wie alle Personen unter 30 Jahren zur Auffrischung den Impfstoff von Biontech.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erhalten den Impfstoff von Biontech. Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollten gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Verantwortlichen beim Kreis rechnen aktuell damit, schon in wenigen Tagen aufgrund der Verfügbarkeit weiterer Impfteams die Anzahl der Termine deutlich erhöhen zu können.

Fragen und Antworten zum regionalen Impfstützpunkt sind auf der Internetseite des Landratsamts abrufbar unter www.neckar-odenwald-kreis.de/impfstuetzpunkt.

Hintergrund:
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg sind in sieben Sprachen abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

 

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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