Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Frankfurt am Main verhindert Schmuggel von Luxusuhren

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Dienstfahrzeug vor Flugzeug

Am 11. Dezember 2021 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck eines Reisenden aus Hongkong im Terminal für Privatflugzeuge. Der 50-jährige Mann wollte nach Ungarn weiterreisen.

Neben den üblichen Reiseutensilien fanden die Beamtinnen und Beamten zwei wertvolle Uhren zweier namhafter Hersteller. Diese hatten einen Gesamtwert von circa 48.500 Euro.

Einen Nachweis über eine erfolgte Anmeldung der beiden Uhren bei seiner Einreise in die Europäische Gemeinschaft konnte der Reisende nicht vorlegen.

Der verhinderte Steuerschaden beträgt circa 9.000 Euro. Gegen den mutmaßlichen Uhrenschmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Uhren sichergestellt.

Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte, wie zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung, durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.

Im Jahr 2020 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 750 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden von rund 1,2 Millionen Euro verhindert. 6.612 Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlags geahndet werden.

Quelle : Zoll.de

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