Gesetzesänderung für alternative Lebensgemeinschaften kommt bald
Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt. „Hier wollen wir Abhilfe schaffen“, so Buschmann.
„Eine solche Wahlverwandtschaft wollen wir auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen.“ Mit einer solchen „Verantwortungsgemeinschaft“ für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbindet, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, sagte der Justizminister. Als weiteres Beispiel für eine Verantwortungsgemeinschaft nannte Buschmann zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, die Kinder abwechselnd betreuen und sich im Alltag helfen wollten.