Main-Tauber-Kreis: Lauda-Königshofen – Hinweis auf FFP2-Maskenpflicht

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Woman Eyes Mask Blonde  - RobbieWi / Pixabay
RobbieWi / Pixabay

Hinweis auf FFP2-Maskenpflicht

Kurzfristig wurde die Corona-Verordnung unter anderem in Bezug auf das Tragen von Masken geändert. Die Stadtverwaltung informiert darüber.

 

Die Vorschrift lautet nun wie folgt:

§ 3 Maskenpflicht (1)

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Innerhalb geschlossener Räume müssen in der Warn- und den Alarmstufen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Das bedeutet, das Besucherinnen und Besucher über 18 Jahre eine FFP-2 Maske tragen müssen. Um Beachtung wird gebeten.

Quelle: Stadt Lauda-Königshofen

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