28.01.2022 – 11:13
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
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Hamburg (ots)
Am Hamburg Airport wollte sich am Donnerstagnachmittag gegen 16:45 Uhr ein 51-jähriger türkischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Istanbul machen. Als die Luftsicherheitsassistenten den Mann und sein Handgepäck in der zentralen Luftsicherheitskontrolle kontrollierten, entdeckten sie in dem mitgeführten Rucksack einen nicht alltäglichen Kugelschreiber, der genauer überprüft werden musste. Weiterhin erkannte der versierte Blick des Sicherheitspersonals auf dem Monitorbild zwei Patronen. Der Inhalt des Rucksacks wurde anschließend durch Beamte der Bundespolizei genauer überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich in der Innentasche des Rucksacks neben zwei Kleinkaliberpatronen auch ein Kugelschreiber befand. Dieser war so manipuliert, dass er die mitgeführten Patronen abfeuern kann. Bei diesem sogenannten Schießkugelschreiber handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Mann gab auf Befragen an, den Rucksack vor ca. acht Monaten auf einem Flohmarkt gekauft zu haben. Den Inhalt habe er nicht kontrolliert; somit wäre es nicht sein Kugelschreiber.
Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Beamten der Polizei Hamburg übergeben. Hier erfolgte die Sicherstellung des Kugelschreibers und der Patronen. Weiterhin wurde eine Strafanzeige gegen den Mann gefertigt.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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