Neckar-Odenwald-Kreis | Besucherstopp an den Neckar-Odenwald-Kliniken

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Elena Brandner Elena Brandner, neue Stipendiatin des Kreises (Ausschnitt) Quelle: Neckar-Odenwald-Kliniken


Mosbach/Buchen. Während für viele Kliniken in der Region seit Monaten ein Besuchsverbot besteht, konnten die Neckar-Odenwald-Kliniken bisher Besuche unter 2G+-Regeln ermöglichen. Aufgrund der dramatisch gestiegenen 7-Tage-Inzidenz sehen sich die Verantwortlichen jetzt aber gezwungen, bis auf weiteres ein Besuchs- und Begleitungsverbot auszusprechen, dass am Mittwoch, 2. Februar in Kraft tritt.

„Wir haben uns in einer gemeinsamen Sitzung von Klinikleitung und Chefärzten zu diesem Schritt entschlossen. Da uns der hohe Stellenwert von Besuchen für unsere Patientinnen und Patienten bewusst ist, haben wir uns diesen Schritt nicht leichtgemacht und deshalb so lange wie aus unserer Sicht verantwortbar an den Besuchsmöglichkeiten festgehalten“, so der Ärztliche Leiter der Neckar-Odenwald-Kliniken Priv.-Doz. Dr. med. Harald Genzwürker. Wichtigster Grund für diesen Schritt sei insbesondere der hohe Anteil von Patienten mit unspezifischen Symptomen, bei denen im Rahmen des Aufnahme-Screenings positive PCR-Befunde aufgefallen seien. „Selbstverständlich werden bei uns alle Patientinnen und Patienten getestet, wenn sie keine aktuellen Befunde mitbringen. Die Entwicklung der letzten Woche lässt Rückschlüsse auf die übrige Bevölkerung zu, sodass wir um Verständnis für die aus unserer Sicht unumgängliche Maßnahme bitten“, ergänzt der Geschäftsführer der Kliniken Frank Hehn.

Das Besuchsverbot soll bis mindestens 20. Februar gelten. Bis dahin können Patientinnen und Patienten in den Kliniken Buchen und Mosbach leider keinen Besuch empfangen.

Einige begründete Ausnahmen vom Besucherstopp gelten allerdings weiterhin: Mutter oder Vater eines kranken Kindes erhalten Zutritt, ebenso wie die Angehörigen von Sterbenden. Am Standort Buchen dürfen Schwangere auch durch ihre Partner bei der Geburt begleitet werden, und die Väter dürfen Mutter und Neugeborenes besuchen. Für alle diese Fälle gilt aber, dass der Zutritt zu den Kliniken nur möglich ist, wenn keine Symptome vorliegen und es keine Kontakte zu Personen gab, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Vor Betreten der Kliniken wird zusätzlich ein Schnelltest durchgeführt.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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