Hamburg (ots)
Verfassungsexperte: Kaum Chancen für allgemeine Impfpflicht in Karlsruhe / Genesenen-Status: Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“ / Akzeptanz der Corona-Regeln sinkt
Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei „50+“.
Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“. Der Vorgang trage zum „Kommunikationsdesaster“ bei – nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln „einigermaßen unfallfrei erklären“, so Bosbach: „Die Akzeptanz sinkt.“ Er hält eine Debatte über Öffnungsperspektiven für nötig.
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