| Ministerium für Bildung und Kultur
| Bildung, Schule
Vor dem Hintergrund der stabilen Corona-Lage und der gemeinsamen Beschlüsse der Bundesregierung sowie der Regierungschef*innen der Länder vom 16. Februar 2022 hat die Landesregierung Erleichterungen bei der Maskenpflicht und beim Zugang von Eltern zur Schule beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 5. März 2022.
Konkret entfällt die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht. Schulfremde Personen können künftig mit dem 3G-Nachweis an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Bisher ist der 2G-plus-Nachweis erforderlich. Damit gelten im schulischen Bereich die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie etwa in der Gastronomie.
Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) befindet sich derzeit in Abstimmungen mit den Fachleuten der Gesundheitsseite sowie Kinder- und Jugendärzten mit Blick auf weitere Schritte in Richtung einer Normalisierung des Schulbetriebs, insbesondere mit Blick auf die Maskenpflicht und Testungen.
Medienansprechpartner
Lukas Münninghoff
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com