München – Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge für eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber teilte heute mit, dass die Förderung in Teilen nicht nur attraktiver gestaltet, sondern die Palette der förderfähigen Investitionen mit Blick auf aktuelle Herausforderungen gezielt angepasst wurde. „Wir zeigen mit unseren Programmen, dass wir flexibel auf neue Herausforderungen reagieren und unsere Betriebe bei den Veränderungen unterstützen“, sagte Kaniber.
Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 Prozent auf 40 Prozent für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar. „Wir setzen mit dieser Erhöhung ein klares politisches Signal. Mein Ziel ist es, dass wir möglichst keinen Betrieb auf dem Weg aus ganzjähriger Anbindehaltung verlieren. Das geht nicht nur mit Beratung, dazu braucht es auch eine entsprechende Förderung, wenn sich ein kleiner Betrieb zum Neu- oder Umbau seines bestehenden Stalles entscheidet. Wir wollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Betriebe bestmöglich unterstützen“, so die Landwirtschaftsministerin. Auf diese Weise trägt der Freistaat den gesellschaftlichen und politischen Forderungen nach mehr Tierwohl Rechnung.
Eine weitere große Herausforderung der Zukunft für die Land- und Forstwirtschaft ist die Anpassung an den Klimawandel. Daher hat das Ministerium das Sonderprogramm Landwirtschaft auch im Bereich Frostprävention im Weinbau erweitert. Gefördert wird hier erstmals die Anbringung von Heizdrähten in Rebanlagen.
Die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen wird wie bisher sowohl im Berggebiet als auch in den Steillagen des Weinbaus unterstützt.
Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.
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