Amtsgericht verhängt Geldstrafe wegen Betrugs
Gegen einen 39-jährigen Leistungsempfänger, welcher bei einem Freiburger Autohandel angestellt war, jedoch zeitgleich über einen Zeitraum von sechs Monaten Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezogen hatte, hat das Amtsgericht Freiburg nun mittels Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Betrugs in Höhe von 4.800 Euro verhängt.
Das „Zusatzeinkommen“ in Höhe von 7.780 Euro muss der Mann der Agentur für Arbeit selbstverständlich auch zurückbezahlen.
Durch Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach wurde das betrügerische Vorgehen des Mannes aufgedeckt. In seinem Antrag auf Arbeitslosengeld hatte der Mann sein Beschäftigungsverhältnis demnach bewusst verschwiegen.