PASSAU, WALDKIRCHEN, LKR. PASSAU. Weil er Anfang Dezember vergangenen Jahres in einer Apotheke im Passauer Stadtteil Salzweg einen gefälschten Impfpass vorzeigte, um auf diese Weise ein digitales Impfzertifikat zu erlangen durchsuchten Beamte der Kripo Passau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau kurz darauf die Wohnung des 44-Jährigen.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann entgegen der Eintragungen in seinem Impfpass tatsächlich nicht geimpft war.
Die Staatsanwaltschaft Passau beantragte deshalb einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den 44-Jährigen, der vom Amtsgericht Passau erlassen wurde und mittlerweile rechtskräftig ist.
Vorsicht vor gefälschten Impfausweisen – Keine Bagatelldelikte
Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass falsche Eintragungen und/oder die Nutzung falscher Impfpässe strafbar sind. Die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art können mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.Auch das Ausstellen solcher unrichtigen Dokumente kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Nicht selten werden die falschen Impfausweise-/zertifikate entweder selbst hergestellt oder über entsprechende Foren aus dem Internet oder sonstigen kriminellen Quellen bezogen.
Weitere Informationen zum Thema „Gefälschte Impfausweise“ finden Sie im Internet auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter dem Link:
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 15.03.2022, 15.15 Uhr
Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken
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