Landkreis Miltenberg :Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

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17.03.2022

Das Landratsamt Miltenberg macht darauf aufmerksam, dass auch im Landkreis Milten-berg seit dem 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen ist. Zuständig ist als örtliche Behörde das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Betriebs-stätte der Einrichtung oder des Unternehmens befindet. Betroffen ist der Personenkreis, der in Einrichtungen und Unternehmen gemäß Paragraph 20a des Infektionsschutzgeset-zes tätig ist.

Demnach gilt, dass seit 15. März Neukräfte nur nach Vorlage eines gültigen Nachweises beschäftigt werden dürfen (siehe unten).

Bestandskräfte können ihre Nachweise wie erfolgt erbringen:

a) Impfnachweis(e)

b) Genesenen-Nachweis

c) Nachweis über medizinische Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung

Für die Übermittlung von Dokumenten oder Mitteilungen an das Gesundheitsamt ist das digitale bayernweite Meldeportal www.impfpflicht-meldung.bayern.de zu verwenden. Der Zugang zum Meldeportal erfolgt seitens der Einrichtungs-und Unternehmensleitungen durch eine Authentifizierung mittels „Mein Unternehmenskonto“ mit einem ELSTER-Zertifi-kat.

Quelle :Landkreis-Miltenberg.de

https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/

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