Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bestehenden Form für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragt. „Bayern hat sich mit Erfolg für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Ab 2025 wird die Grundsteuer im Freistaat nach einem unbürokratischen, einfachen Flächenmodell erhoben. Automatische Steuererhöhungen durch die ‚Hintertür‘ wie beim Bundesmodell wird es in Bayern damit nicht geben“, so Füracker weiter.
Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen daher alle Grundstücks- und Hauseigentümer einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung unterstützt hierbei mit einem vielfältigen Serviceangebot, das fortlaufend ergänzt wird. Neben einer Informationshotline (089 / 30 70 00 77) gibt es einen Chatbot unter www.elster.de für einfache Fragen. Die zentrale Website www.grundsteuer.bayern.de fasst alle wichtigen Informationen zusammen, auch Erklärvideos werden künftig dort zu finden sein. Zu den Vordrucken gibt es ausführliche Ausfüllanleitungen, die bei der Abgabe der Erklärung behilflich sind. Die neue Broschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern“ ist online bereits abrufbar unter www.stmfh.bayern.de/service/informationsbroschueren
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