Für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher von Dienstgebäuden des Bezirksamtes Lichtenberg sowie bezirklicher Einrichtungen gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Dazu zählen unter anderem das Rathaus, die Bürgerämter, die Margarete-Steffin-Volkshochschule Lichtenberg, die Schostakowitsch-Musikschule sowie die kommunalen Galerien und alle weiteren Kultureinrichtungen.
Insbesondere an den Standorten der Stadtbibliothek Lichtenberg besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske) für Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr während des gesamten Aufenthalts. Dies gilt auch an festen Plätzen.
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