04.04.2022
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass zum 3. April 2022 die meisten Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben entfallen. Die Landkreisverwaltung hat sich aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen dafür entschieden, die derzeit geltenden Hygienemaßnahmen im Landratsamt Miltenberg zunächst beizubehalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die FFP2-Maskenpflicht weiterhin auch für Besucher*innen während ihres Aufenthaltes in den Gebäuden des Landratsamtes gilt. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. Für persönliche Vorsprachen von Besucher*innen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um die Beratungsqualität und die Verfügbarkeit der jeweiligen Ansprechperson zu gewährleisten. Die 3G-Regelung am Eingangsbereich für die Besucher*innen entfällt.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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