Justizminister Georg Eisenreich: „Die Digitalisierung der Justiz bietet viele Vorteile: Sie verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten und der Justizangehörigen. Auf das Jahr gerechnet werden derzeit bereits mehr als zehn Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht. Ich rechne mit einem weiteren starken Anstieg des elektronischen Datenvolumens. Denn seit Januar sind neben den Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch insbesondere Anwälte verpflichtet, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen.“
Die bayerische Verwaltung erhält und versendet ihre „Gerichts-Post“ fast ausschließlich über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als sicherem Übermittlungsweg rein elektronisch. Seit dem 1. Januar gilt eine bundesgesetzliche generelle Nutzungspflicht: Neben Anwälten und Notaren nutzen auch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) das Postfach, um den Gerichten z. B. Anträge, Erklärungen und Schriftsätze rein elektronisch zu übermitteln.
Mit der kostenlosen Software „Governikus COM Vibilia“ kann das beBPo einfach eingebunden werden. Diese Software bietet als Updateversion im Vergleich zur bisherigen Software „Governikus Communicator“ ein moderneres Design und bewahrt dabei alle bisherigen Funktionen. Ein Umstieg auf die neue Software Governikus COM Vibilia ist bis spätestens Ende Juni 2022 nötig, da der Governikus Communicator ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unterstützt wird. Der Freistaat empfiehlt daher allen Nutzerinnen und Nutzern eine zeitnahe Umstellung und unterstützt mit einem neuen Leitfaden bei der Installation. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwender mit der neuen Software gut zurechtkommen.
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entwickelt leistungsfähige und zukunftsorientierte E-Government-Anwendungen. Zugleich stellt das IT-DLZ geschäftsübergreifende digitale Infrastrukturen, wie das beBPo, für alle staatlichen Stellen und Kommunen in Bayern zur Verfügung.
Informationen und Unterlagen zur Einrichtung eines beBPos sowie des Transformationsdienstes EGVP/De-Mail stehen im Internet zur Verfügung unter: https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/erv/. Ergänzende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.ejustice.bayern.de abrufbar.
Weiterführende Links:
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/