Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 19. April 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Dorsten. Dabei wurde unter anderem ein indischer Staatsangehöriger bei der Zubereitung von Teigspeisen in der Küche angetroffen.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.
Der Inder wies sich zunächst mit einem Aufenthaltstitel aus, der augenscheinlich einer anderen Person zuzuordnen war. Im weiteren Verlauf der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht der Beamten, dass es sich bei dem Mann nicht um den rechtmäßigen Passinhaber der vorgelegten Ausweisdokumente handelte. Er selbst war nicht im Besitz gültiger Pass- und Aufenthaltspapiere.
Die Zollbeamten nahmen den 33-Jährigen vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausweismissbrauchs eingeleitet.
Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.
Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.