Mir passiert das nicht: Vier Pflegeirrtümer

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Mir passiert das nicht: Vier Pflegeirrtümer


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Mir passiert das nicht!?

Vier Pflege-Irrtümer

Pflegebedürftigkeit im Alter – damit möchten sich viele Menschen nicht befassen. Der Gedanke, vieles nicht mehr selbst zu können und gesundheitlich abzubauen, macht Angst. Doch die Wahrheit ist: Pflege kann und wird vermutlich jede:n treffen. Deshalb hilft die Verbraucherzentrale NRW zum Tag der Pflege am 12. Mai bei einer realistischen Einschätzung. „Wichtig ist, sich zu informieren und rechtzeitig Hilfe zu holen“, sagt Barbara Schmitz, Leiterin des Pflegewegweisers NRW. 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Vier von fünf pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Deshalb rückt der Pflegewegweiser vier Irrtümer zur Pflege gerade.

Irrtum 1: Pflegefall? Mir passiert das nicht!

Das ist sehr unwahrscheinlich. Denn die Lebenserwartung steigt. Die Menschen in Deutschland werden immer älter – und damit wächst die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden. Seit Jahren erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl von 2,02 Millionen im Dezember 1999 auf 4,12 Millionen im Dezember 2020. Und wissenschaftliche Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg allein bis 2030 aus. Dann könnten etwa laut dem Barmer Pflegereport insgesamt rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sein.

Irrtum 2: Mit dem Thema Pflege beschäftige ich mich, wenn ich 80 bin

Pflege kann immer jede:n treffen, unabhängig vom Alter. Es ist zwar richtig, dass der größte Teil der Pflegebedürftigen in die Altersspanne zwischen 80 und 85 Jahre fällt. Und natürlich steigt das Risiko mit dem Alter an. Aber Pflegebedarf kann viele Ursachen haben – einen Schlaganfall, ein Organversagen, aber auch einen Sturz oder eine chronische Erkrankung. Deshalb ist es so wichtig, über Beratungs- und Hilfsstrukturen Bescheid zu wissen. Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre.

Irrtum 3: Pflegebedürftig ist man erst, wenn man nichts mehr kann

Falsch! Nach dem Gesetz gelten Menschen schon als pflegebedürftig, wenn sie bei alltäglichen Dingen Unterstützung brauchen, also etwa beim Arztbesuch, der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Einkaufen oder beim Einnehmen von Medikamenten. Deshalb haben auch Menschen mit geringen Beeinträchtigungen ein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung. So kann zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe oder einfach eine Alltagsbegleitung für ein paar Stunden im Monat finanziert werden. Man kann auch seine Wohnung barrierefrei umbauen und dafür Geld der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Irrtum 4: Das bisschen Pflege schafft man schon alleine

Die Eltern oder die eigenen schwer behinderten Kinder zu pflegen, neben Arbeit und eigener Familie, ist anstrengend und kann auch seelisch sehr belastend sein. Oft geraten Angehörige an die Grenzen ihrer Kräfte. Und die Pflegedauer kann mehrere Jahre betragen. Ganz alleine pflegen – das schafft keiner. Deshalb sollte man sich dringend Unterstützung holen. In Nordrhein-Westfalen bieten mehr als 500 Beratungsstellen von Pflegekassen, Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen Hilfe bei Fragen zur häuslichen Pflege an. Der Pflegewegweiser NRW hilft bei Fragen nach der passenden Anlaufstelle vor Ort. Möglich sind auch Kombinationen aus verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Weiterführende Links:

Mehr zu Beratungsstellen, häuslicher Pflege und Pflegediensten unter www.pflegewegweiser-nrw.de

Für Rückfragen:

Barbara Schmitz | Leiterin Pflegewegweiser

Tel. (0211) 38 09-101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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